Erstellt am 09.09.2014 um 07:10 Uhr von nicoline
Dürfen darf der BR das, ob er das sollen sollte.......................
Der Gesetzestext lautet:
*Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt. *
Der BR muss also nicht extra sagen *wir stimmen zu*.
Erstellt am 09.09.2014 um 07:35 Uhr von Hoppel
@ Timmy
Einem BR muss/sollte in solchen Fällen bewusst sein, dass die Zustimmung eine Außenwirkung hat.
Will Euer BR den KollegInnen signalisieren, dass er die Entscheidung des AG als korrekt empfindet und die Entscheidung mitträgt ... dann stimmt zu!
Aber ich kann Dir aus eigener Erfahrung eines sagen ... selbst wenn ein Sachverhalt glasklar erscheint und jeder normal denkende Mensch sagen würde, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, kann das vor einem Arbeitsgericht anders ausgehen!
Mit einer Zustimmung verbaut ihr dem betroffenen AN NICHTS! Kommt es zu einem Kündigungsschutzprozess, wird ein Arbeitsrichter immer nur den Sachverhalt prüfen. Wie sich der BR geäußert hat, spielt manchmal überhaupt keine und manchmal nur eine untergeordnete Rolle.
Erstellt am 09.09.2014 um 08:07 Uhr von gironimo
Die Dinge sind oft nicht so, wie sie scheinen - oder vom AG dargestellt werden. Eine fristlose K. setzt die Abwägung aller Umstände im Einzelfall voraus. Das kann der BR nicht sondern nur das Gericht.
Darum tut Ihr - die Ihr ja auch die Interessen des Betroffenen wahrnehmen sollt - besser daran zu schweigen, wenn Euch keine Bedenken einfallen.
Erstellt am 09.09.2014 um 08:40 Uhr von Nubbel
Mit einer Zustimmung verbaut ihr dem betroffenen AN NICHTS!
das stimmt so nicht, was ist mit dem anspruch auf weiterbeschäftigung? der geht bei einem kündigungsschutzprozess flöten. und auch arbeitsrichter lassen sich da gerne beeinflussen
Erstellt am 09.09.2014 um 09:30 Uhr von Timmy
Vielen Dank für eure Antworten..... also sollte der BR besser keiner Kündigung zustimmen, sondern nur zur Kenntnis nehmen und die Frist verstreichen lassen, egal welcher Fall vorliegt, oder? Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung die das untermauert?
Erstellt am 09.09.2014 um 09:38 Uhr von Nubbel
ich gehe sogar weiter, ein br sollte sich immer äußern , egal ob er daran glaubt
Erstellt am 09.09.2014 um 11:09 Uhr von Pickel
Ein BR ist nicht immer nur Vertreter eines MA sondern zuallererst auch der der Belegschaft. Und wenn es das überwiegende Interesse der Belegschaft sein sollte, einen untragbaren MA zu kündigen, dann ist auch eine Zustimmung absolut gerechtfertigt.