Hallo BR-Kollegen,

wir sind als 5er BR seit einigen Wochen mit einem Problem eines Kollegen und ehemaligen BR-Mitgliedes beschäftigt.

Folgender Sachverhalt:

Der Kollege meldet sich bei unserem GF über E-Mail und sagt Ihm das seine Frau einen Bandscheibenvorfall erlitten hat und er nun die Betreuung der Kinder übernehmen muss. Seines Wissens nach sollte bei so einem Ausfall die Krankenkasse die Lohnfortzahlung übernehmen. Das findet der GF ganz gut da er so keine unnötigen Lohnkosten hat. Allerdings bittet er den Kollegen bei seinem Antwortschreiben unter anderem, dass er sich doch einen neuen Arbeitsplatz suchen solle da in der Vergangenheit doch öfters Fehlzeiten zustande gekommen sind und er so mit Ihm nicht planen könne. Sogar von einem finanziellen Überbrückungsgeld ist da die Rede.( Der Kollege hat in dieser FA. gelernt und ist seit über 20 Jahren im Betrieb) Diese Aufforderung übersieht der Kollege natürlich und bietet kurz darauf seine Arbeitskraft für die ersten beiden Wochen im Sept. an, in dieser Zeit könne die Schwiegermutter die Betreuung übernehmen und er kommt auf Arbeit. Antwort GF:
"verstehe mich nicht falsch, aber wir haben keinen Anspruch auf irgendwelche Opfer und wollen auch keine haben; solange Dein Arbeitsentgelt nicht vom Betrieb bezahlt werden muss, wäre es aus Betriebssicht besser, wenn Du nicht am Montag kommst, weil die kurzfristigen Umstellungen des Produktionsplanes große Irritationen auslösen."
Der Kollege war in der Zwischenzeit einen Tag arbeiten und hat sich gestern wieder per Mail beim GF gemeldet. Hat dort wiederum sein Arbeitskraft angeboten:
"ich möchte dich hiermit informieren, wie ich die nächste Zeit arbeiten kann.
Vom 8. bis 15.09.2014 kann ich nur am Donnerstag, den 11.09. arbeiten.
Am 16.09.2014 hab ich Urlaub wegen ersten Schultag beantragt (Schulwechsel der großen Tochter).Am 17., 19. und 22.09. arbeite ich Vormittags.Generell arbeite ich Donnerstags den ganzen Tag.Ab dem 23.09. geht meine Frau zur Reha. Wie es ab da aussieht, gebe ich noch bescheid, da dies nicht von der Krankenkasse bezahlt wird, sondern von der Rentenversicherung."
Antwort Heute vom GF:
"Danke für Deine E-Mail; es tut mir leid, daß es Deiner Frau offensichtlich noch nicht besser geht; der von Dir genannte Zeitplan ist für uns nicht akzeptabel; wie ich Dir bereits geschrieben habe, ist es notwendig, daß unsere Mitarbeiter in der Produktion geplant eingesetzt werden können und nicht tages- oder stundenweise; außerdem habe ich noch nicht verstanden, in welcher Art und Weise Dein Fernbleiben von der Arbeitsstelle abgerechnet werden soll. Das Arbeiten an einzelnen Tagen oder nur stundenweise muss ich im Interesse des Betriebes und im Zuge der Mitarbeitergleichberechtigung ablehnen. Bitte informiere uns unverzüglich schriftlich oder per Mail darüber, wie Du die mit Deinem Unternehmen vereinbarten Arbeitsstunden leisten wirst; dabei stehen Resturlaub und Überstunden zur Disposition. Ein einfaches Fernbleiben von der Arbeitsstelle ist keine Lösung und nicht tolerierbar."
Der Kollege rief mich heute Abend an und bat um Hilfe. Ich bin etwas erstarrt und brauche wohl den richtigen Schupser.
Wie seht Ihr die Sachlage?
Wer handelt falsch oder richtig?
Wie würdet Ihr als BR reagieren, da es ja bis jetzt ein Ding zwischen AN und AG ist?

Danke für Eure konstruktiven Atworten!!!

BRPOPP