In unserem Betrieb gibt es eine BV zum Thema Stellenausschreibungen. Hier ist geregelt, wann und wie der Arbeitgeber auszuschreiben hat.
Nun wurde eine Stelle in Vollzeit ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Bewerbungen sowohl von Intern als auch von Extern auf die Vollzeitstelle sind eingegangen. Nun kommt der Arbeitgeber auf die Idee, die ausgeschriebene Stelle nur mit 15 Std./W zu besetzen (statt der ausgeschriebenen 40 Std./W). Hintergrund ist, dass ein Mitarbeiter, aus der Abteilung sich erfolgreich mit Hilfe eines Anwalts gegen seine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit 25 Std./W gewährt hat. Der Arbeitgeber nun diesen Mitarbeiter mit 25 Std./W wieder weiterbeschäftigt und nun nur noch 15 Std./W "Bedarf hat.
Ist es richtig, dass der Arbeitgeber die Stelle mit 40 Std./W besetzten muss (vorausgesetzt es gibt geeignete Bewerber) oder darf er die Stelle auch nur mit 15 Std./W besetzen.