Erstellt am 29.08.2014 um 15:29 Uhr von gironimo Klar - wenn sich der Arbeitgeber zuvor mit dem Betriebsrat (sofern es einen gibt) darauf verständigt haben (Mitbestimmung), dass an diesem Samstag gearbeitet werden soll. PS: Und Dein Arbeitsvertrag die Arbeit am Samstag (zusätzlich?) zulässt.