Erstellt am 28.08.2014 um 23:36 Uhr von metallica
Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. §1a Kündigungsschutzgesetz. Die Angabe bezieht sich auf Bruttoeinkommen.
Lass dich aber bei solchen Sachen von einem Anwalt beraten. Die Abfindung ist meist Verhandlungssache und kann auch deutlich höher ausfallen (aber auch 0 sein).
Erstellt am 29.08.2014 um 07:55 Uhr von Lexipedia
Eine mögliche Abfindung kann 0 % oder 25 % oder 50 % eines Bruttomonatsgehaltes sein. Oder sogar mehr sein. Sie muss aber noch versteuert werden.
Erstellt am 29.08.2014 um 08:53 Uhr von blackjack
Erstellt am 29.08.2014 um 09:21 Uhr von gironimo
Ich denke, man muss schauen, warum es eine Abfindung geben soll. Das KSchG oder die Rechtsprechung sind das eine - das andere sind Verhandlungen über die Höhe einer Abfindung zu einem Aufhebungsvertrag. Und da habe ich schon sehr viel gesehen.
Faustregel: Je Höher das Interesse des AG einen AN los zu werden bei gleichzeitig hohem Prozessrisiko im Falle einer K-Schutzklage durch den AN, desto Höher die Bereitschaft auch etwas (mehr) zu zahlen.
Erstellt am 31.08.2014 um 22:20 Uhr von Pandaaa
Danke nochmalls für die super antworten und wie wird es denn versteuert also wie viel prozent denn?
Mfg
Erstellt am 31.08.2014 um 22:23 Uhr von Snooker
Ergoogle Dir mal Fünftelregelungen bei Abfindungen.