Erstellt am 27.08.2014 um 09:10 Uhr von Pickel
1. ja
2. ja, Irrtum natürlich immer vorbehalten
3. Was ist "wo"? Außerhalb des Betriebes in jedem Fall. Ansonsten sollte es ausreichen sicherzustellen (zB über Mobiltelefone), in Notfällen erreichbar zu sein.
4. ja
Der AG muss in jedem Falle die Möglichkeit haben, durch Organisation der Prozesse das BR-Mitglied zu ersetzten.
Erstellt am 27.08.2014 um 09:19 Uhr von gironimo
ich sehe das etwas differenzierter.
Wer seinen Arbeitsplatz aus welchen Gründen auch immer verlässt, muss sich natürlich abmelden. Da sehe ich aber eine Frage der Ordnung im Betrieb. Bei der Frage, wie man sich praktischer Weise als BR abmeldet, ist zudem die Frage der vertrauensvollen Zusammenarbeit zu beachten.
Alle Fragen die Du stellst, sollte jeder BR z.B., in einem Monatsgespräch einmal mit dem AG besprechen und dabei praktische Wege suchen.
Erstellt am 27.08.2014 um 10:38 Uhr von Kulum
"Wer seinen Arbeitsplatz aus welchen Gründen auch immer verlässt, muss sich natürlich abmelden."
Das würde ich bestreiten. Ganz so pauschal dürfte das nicht mehr zutreffend sein:
http://lexetius.com/2011,5922
Erstellt am 27.08.2014 um 11:32 Uhr von gironimo
Mir ging es um die "Ordnungsfrage" für alle AN (nicht explizit BRs).
Entscheidend ist, dass man allgemein in den Raum stellen kann "Die AN melden sich ab" ohne eine bestimmte Regel - oder - der AG will eine bestimmte Prozedur, die dann mitbestimmungspflichtig wäre, wenn sie mehr als einen AN betrifft (hier: den BR)
Klar, nicht jede kurze Unterbrechung führt automatisch dazu, dass der AG einen Anspruch auf An- und Abmeldung hat; weder beim BR noch bei allen anderen AN.
Da gilt eben das berühmte "es kommt darauf an".
Erstellt am 27.08.2014 um 11:58 Uhr von Tulpe
Einfach:
1.Abmelden beim Bereichsleiter
2. So lange es dauert.
3. Im BR Büro oder der Gewerkschaft. *Grins*
4. Melde mich zurück (am besten kurz vor Feierabend).
Erstellt am 27.08.2014 um 12:59 Uhr von ganther
Natürlich muss der BR sich abmelden. Bei uns hat die standhafte Weigerung eines Kollegen aus dem BR vor jahren sogar zu einem für den BR mehr als peinlichen Prozess vor dem Arbeitsgericht geführt. Wie sagte nachher der Richter am LAG zu dem Kollegen: nachdem sie der Arbeitgeber mehrfach zu recht abgemahnt hat wäre ihre Kündigung bei uns auf jeden Fall problemlos durchgelaufen
Erstellt am 27.08.2014 um 21:12 Uhr von BRHamburg
Frage 1: Nein! Der Arbeitgeber hat zwar ein Recht darauf das sich ein BRM abmeldet. Aber diese Abmeldung muss nicht persönlich erfolgen. Man kann also auch einen Arbeitskollegen Bescheid geben mit der Bitte um Weiterleitung.
Frage 2: Ja eine ungefähre Einschätzung kann der Arbeitgeber erwarten. Aber diese Zeit ist nicht bindend.
Frage 3: BR Arbeit wird für den Chef immer im BR Büro gemacht! Es geht den Chef nichts an wenn der BR z.B. einen Arbeitskollegen an desesn Arbeitsplatz besucht oder sich Infos besorgt.
Frage 4 Auch hier gilt: Melden das man zurück ist ja. Aber keinen Anspruch auf einen bestimmten Personenkreis.
Erstellt am 27.08.2014 um 21:29 Uhr von Nubbel
oh mein gott, so viel freestyle
http://www.arbeitnehmer-anwaelte.de/fileadmin/user_upload/Rundbriefe/Rundbrief_2011-12_16_HH.pdf