Erstellt am 24.08.2014 um 20:52 Uhr von nicoline
Wird ein Tarifvertrag angewendet? Wenn nein, gibt es Menschen, die behaupten, dass es mit dem ArbZG in Einklang steht, wenn man 39 Tage am Stück arbeitet.
Erstellt am 24.08.2014 um 21:23 Uhr von Hoppel
@ Nicoline
Werden die Ersatzruhetage nach Sonntagsarbeit gewährt, sind 19 Tage am Stück möglich, ohne dass es zu Konflikten mit dem ArbZG kommt.
Bezieht man die Möglichkeit ein, dass Ersatzruhetage im voraus gewährt werden können, kommt man auf 32, aber nicht auf 39 Tage am Stück.
@ butani
Greift ein Tarifvertrag? Falls ja, was ist denn darin geregelt?
Erstellt am 24.08.2014 um 22:04 Uhr von nicoline
Hoppel,
*kommt man auf 32,*
Korrekt, hab mich verschrieben.
Erstellt am 24.08.2014 um 23:23 Uhr von butani
Nein bei uns greift leider kein Tarifvertrag
Erstellt am 25.08.2014 um 07:36 Uhr von gironimo
Bist Du BR?
Dann habt Ihr doch alle guten Argumente auf Eurer Seite. Mitbestimmung bei der Dienstplangestaltung / Arbeitszeitregelung heißt doch mehr, als nur eine rechtliche Richtigkeitskontrolle der Forderung des AG durch den BR.
Erarbeitet selbst einen Vorschlag zur Verhandlung einer BV, der derartige Belastungen nicht vorsieht. Und bringt z.B. Komponenten zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie (§ 80 Abs. 1 BetrVG) ins Spiel. "Schlimmstenfalls" macht die Einigungsstelle einen Kompromiss daraus.
Erstellt am 25.08.2014 um 09:32 Uhr von nicoline
Wenn Du kein BR bist, sondern "nur" AN und mehr als 19 Tage am Stück arbeiten musst, beziehst Du Dich natürlich darauf, dass mehr als 19 Tage nicht gestattet sind. Hilfreich für die Durchsetzung berechtigter eigener Interessen ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.