Erstellt am 14.08.2014 um 21:11 Uhr von Nubbel
Erstellt am 14.08.2014 um 23:45 Uhr von Pjöööng
Da die Widerspruchsgründe auch personenbezogen sind (z.B. "die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass der für die personelle Maßnahme in Aussicht genommene Bewerber oder Arbeitnehmer den Betriebsfrieden durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigung, stören werde.")muss meines Erachtens zwingend einzeln abgestinnt werden.
Erstellt am 15.08.2014 um 07:31 Uhr von gironimo
Man kann doch jeden einzeln betrachtet haben und zu dem Schluss gekommen sein, dass es keine Widerspruchsgründe gibt. Dann könnte man doch in einem Beschluss beschließen, dass man den personellen Maßnehmen (genau aufzählen und benennen) zustimmt.
Das ist allerdings bei vielen Maßnahmen ein Bandwurm. Darum macht es eher Sinn, jeden einzeln zu beschließen.
Erstellt am 16.08.2014 um 13:02 Uhr von Stoni
Ihr habt doch sicher auch für jeden neuen MA eine sepErate Anhörung bekomen?
Erstellt am 16.08.2014 um 14:26 Uhr von Hoppel
§ 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
(1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor JEDER Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ...
Warum wohl hat der Gesetzgeber nicht geschrieben, dass der BR vor EinstellUNGEN, EingruppierUNGEN etc. anzuhören ist?
Und warum lautet die Überschrift "Mitbestimmung bei personellen EINZELmaßnahmen" ??
@ BetriRiMi
Noch eindeutiger geht´s wohl nicht!
Wenn Du zur Sitzung einlädst, muss JEDE Anhörung zur Einstellung als separater TOP aufgeführt werden!
@ gironimo
Deine Idee ist was für die Tonne!