unser Arbeitgeber hat einer Vollzeitkraft, 8 Std. , untersagt einen 450.-€ Job zusätzlich anzunehmen :-/ Solange der Nebenjob nicht gleichartig ist wie die Haupanstellung ist das doch garnicht Genehmigungspflichtig sondern nur Mitteilungspflichtig, oder irre ich mich?
Der Arbeitgeber beruft sich hier auf das ArbZG §5/1