Erstellt am 30.07.2014 um 17:23 Uhr von Stoni
Ein Verweigerungsgrund kanN konkurenz zur Haupttätigkeit sein, Auch wenn der AG die begründete Annahme hat, durch die Nebentätigkeit könne die Arbeitsleistung sinken, hat er das Recht die Zustimung zu verweigern. Wichtig wäre, wie sind Nebentätigkeiten in TV oder BV geregelt. Die Persönlichkeit des AN spielt dabei m.E.auch eine Rolle.
Erstellt am 30.07.2014 um 18:00 Uhr von Snooker
@Stoni
Du solltest Deine Aussage noch mal überdenken.
Littlehelper
Ein Nebenjob ist in der Tat nicht vom AG zu genehmigen; solange dieser nicht in unmittelbarer Konkurenz zum Hauptjob steht. Für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ist dann nicht der AG aus dem Haupt- sondern der des Nebenjobs zuständig. Ich für meinen Teil habe auch noch keinen TV gesehen der da etwas regelt. Und sollte hier ein BR in einer BV etwas regeln was meine Verfassungsrechtlichen Rechte aus dem Grundgesetz regelt hätte der AG ein Problem.
Erstellt am 30.07.2014 um 18:23 Uhr von Stoni
@snooker, das macht die Arbeit doch so intersessant. 1 Gesetz, 1000 wissende und noch mehr Richter. Das Entscheidende ist die Konkurenz zum Hauptjob. Da stimmen wir doch überein.Das Andere stand unter m.E. [meines Erachtens] damit habe ich meine persönliche Meinung geäussert.
Erstellt am 30.07.2014 um 18:25 Uhr von Stoni
Bei uns ist zum BSP in BV geregelt, dass ein Fahrer keinen Nebenjob als Fahrer annehmen darf ....
Erstellt am 30.07.2014 um 18:45 Uhr von paula
@snooker
"Für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ist dann nicht der AG aus dem Haupt- sondern der des Nebenjobs zuständig."
das sieht die Gewerbeaufsicht bei uns aber mal GANZ anders!
Erstellt am 30.07.2014 um 20:39 Uhr von Snooker
@paula
Wobei ich sogar Verständnis hätte wenn das Gewerbeaufsichtsamt dies so vor gibt. Frage mich nur, wie will der AG des Hauptjobs kontrollieren ob der AN mit der Zusätzlichen Arbeitszeit im Nebenjob nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstösst. AG A kann ja nicht ins Zeiterfassungssystem von AG B rein guggen; da würd der Datenschutz aber Ausschlag kriegen.
Erstellt am 30.07.2014 um 21:43 Uhr von Nubbel
ach snooker du kleiner schlaumeier. was denkst du? warum muss man so viele angaben zu seinem nebenjob machen? adresse arbeitgeber, arbeitszeit, verdienst. und da kannst du gar nichts machen. auch nicht mit deinem datenschutz.
Erstellt am 31.07.2014 um 10:00 Uhr von prinzessin
Habe gerade einen TV vor mir liegen der "gegen Entgelt geleistete Nebentätigkeiten" regelt, nämlich: "diese sind ggüber dem AG vor Aufnahme der Tätigkeit zu beantragen."
Interessant, damit werde ich mich mal gelegentlich beschäftigen.
Erstellt am 31.07.2014 um 10:40 Uhr von Hoppel
@ Snooker
"Für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ist dann nicht der AG aus dem Haupt- sondern der des Nebenjobs zuständig."
... Du gibst mal wieder DEINE MEINUNG wieder, ohne nachgedacht zu haben oder die belegen zu können!!! Einfach ätzend ...
@ Littlehelper
Da sich der AG ganz konkret auf den § 5 Abs.1 ArbZG bezieht, scheint es ihm ja nicht möglich zu sein, seinem AN eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden zu gewähren, sofern der AN diesen Nebenjob antritt.
Damit würde der Hauptarbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn er seinen AN vor Ablauf der Ruhezeit beschäftigt. Und da der Hauptarbeitgeber nicht verpflichtet ist, Dienstpläne entsprechend einer Nebentätigkeit seiner AN stricken zu müssen, wird er in diesem Fall seine Zustimung ganz problemlos verweigern können.
Übrigens kann einem AN letztendlich auch gekündigt werden, wenn es dem Hauptarbeitgeber durch die Nebentätigkeit unmöglich gemacht wird, seinen Verpflichtungen aus dem ArbZG nachkommen zu können ...
Erstellt am 31.07.2014 um 10:41 Uhr von vernubbeldi
@Nubbel
bist du eigentlich hier nur anwesend und gibst dein Senf dazu wenn ein paar Leute fachliche Antworten geben??
hab von dir hier noch nie was produktives gelesen, außer wenn du dich in sachliche Diskussionen einmischt, aber nur mit dummen Kommentaren die gegen Personen direkt gehen und null zum Thema beitragen.
Trag zu den Themen bei oder lass es einfach, du nervst und das bestimmt nicht nur mich!!!
Ich schreib jetzt absichtlich nicht mit meinem normalen Nick weil ich kein Bock auf deine Kommentare hab in meinen Beiträgen!!
Erstellt am 31.07.2014 um 11:27 Uhr von paula
vernubbeldi
ganz mutig!
Was war denn an der inhaltlichen Aussage von Nubbel falsch.
Noch mal was die Gewerbeaufsicht von unserem Arbeitgeber eingefordert hat. Er muss die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes auch nachweisen können. Mit einem anonymen Nebenjob geht das ja wohl nicht
Erstellt am 31.07.2014 um 11:30 Uhr von Nubbel
vernubbel..... dann solltest du mehr lesen als schreiben. dann hast du die chance zu lernen:)
ach ja, und als brm sollte man schon zu seinen aussagen stehen, statt sich hinter fassaden zu verstecken
Erstellt am 31.07.2014 um 12:45 Uhr von Snooker
@Nubbel
Zu Dir sach ich mal nix, da du meine Antwort eh nicht richtig gelesen und daher verstanden hast. Aber für Dich noch mal in Zeitlupe. Hauptarbeitgeber guggt beim AG bei dem der AN den Nebenjob ausführt ins Zeiterfassungssystem und Du willst mir erzählen das da das Datenschutzgesetze keine Anwendung findet. Ich hoffe Du bist nicht gänzlich bei BR I stehen geblieben.
@Hoppel
Dir empfehle ich auch mal vor gebrauchen der Fingerkuppen das Gehirn ein zu schalten.
Wo steht in der Eingangsfrage etwas davon das beim Hauptarbeitgeber starre feste Anfangszeiten sind. Den Rest der Rechnung überlasse Ich dir nun selber, bei rollierenden Anfangszeiten im Hauptjob.
Erstellt am 31.07.2014 um 12:48 Uhr von Nubbel
snooker, weißt du was das schlimmste ist?
Erstellt am 31.07.2014 um 13:11 Uhr von Snooker
Ja, wenn Menschen die mir nahe stehen schlechtes widerfährt.
Und nu komm wieder auf die sachliche Ebene.
Erstellt am 31.07.2014 um 13:29 Uhr von Hoppel
@ Snooker
Du schwafelst ...
"Wo steht in der Eingangsfrage etwas davon das beim Hauptarbeitgeber starre feste Anfangszeiten sind. "
Wenn der Beginn der Arbeitsaufnahme beim Haupt-AG so variabel wäre, dass die Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten ist, könnte der Haupt-AG die Nebentätigkeit wohl kaum mit Hinweis auf den § 5 Abs.1 ArbZG verweigern ...
Zur Erinnerung, extra für Dich: "Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben."
Du solltest einfach mal lesen und verstehen was geschrieben steht ... da hapert es bei Dir teilweise ganz gewaltig!
Erstellt am 31.07.2014 um 13:43 Uhr von Snooker
Ist ein Hinweis was manifestiertes, etwas starres, oder ist ein Hinweis ein....wenn das dann könnte dies.......
Dein Eis ist so dünn, da nimmt sogar der Wasserfloh reissaus.
Erstellt am 31.07.2014 um 14:38 Uhr von Nubbel
snooker, das ist schlimm. nur als Hinweis. daphnien und eis, das hinkt gewaltig
Erstellt am 05.08.2014 um 13:09 Uhr von Nijobel
Klasse, wie ihr alle miteinander umgeht. *applaus
Und ihr seid im BR ? Na prost Mahlzeit.......
Erstellt am 10.08.2014 um 17:49 Uhr von blackjack
Grundsätzlich sind bei Doppelarbeitsverhältnissen beide Arbeitgeber für die Einhaltung der Arbeitszeiten verantwortlich. Vorrangig liegt die Verantwortung beim zweiten Arbeitgeber, da hier die Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit am ehesten gegeben ist. Der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber zur Auskunft verpflichtet.
Quelle;
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=11861
Erstellt am 10.08.2014 um 19:05 Uhr von Pjöööng
Zitat (Snooker):
"Für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ist dann nicht der AG aus dem Haupt- sondern der des Nebenjobs zuständig."
Ebenfalls Zitat (Snooker):
"Frage mich nur, wie will der AG des Hauptjobs kontrollieren ob der AN mit der Zusätzlichen Arbeitszeit im Nebenjob nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstösst. AG A kann ja nicht ins Zeiterfassungssystem von AG B rein guggen; da würd der Datenschutz aber Ausschlag kriegen."
Ich liebe diese stringente Form der Sookerschen Argumentationsketten.
Und bitte jetzt niemand schreiben: "Frage mich nur, wie will der AG des Nebenjobs kontrollieren ob der AN mit der Zusätzlichen Arbeitszeit im Hauptjob nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstösst. AG B kann ja nicht ins Zeiterfassungssystem von AG A rein guggen; da würd der Datenschutz aber Ausschlag kriegen."
Wer hatte doch letztens in einem Beitrag so nett geschrieben: "Dir empfehle ich auch mal vor gebrauchen der Fingerkuppen das Gehirn ein zu schalten."?
Bin mal gespannt welche Frechheit mir Snooker jetzt an den Kopfwirft.
Erstellt am 10.08.2014 um 20:15 Uhr von Snooker
@Pjöööng
Ich brauch Dir nix an den Kopf werfen, denn Du bist für mich hier nicht das Maas der Dinge. Wenn Du meinst ein Hauptarbeitgeber kann in das Zeiterfassungssystem eines AG gucken wo einer seiner AN einen Nebenjob aus führt, so ist das dein Ding......muss aber nicht das Maas für andere sein. Zumal derjenige nicht mal erläutern kann wie das funktionieren soll.
Erstellt am 10.08.2014 um 20:43 Uhr von Nubbel
snooker, warum merkst du nicht, dass du der einzige bist, der davon schwafelt in anderer chefs zeiterfassung zu schauen?
Erstellt am 10.08.2014 um 20:56 Uhr von Snooker
@Nubbel
Willst Du mir jetzt ein erzählen was ich geschrieben habe und was nicht. Ohne jetzt noch mal zurück Blättern zu müssen für Dich in Zeitlupe.
Ich habe geschrieben das es wohl NICHT möglich ist........
Und ich habe das auch u.a. mit der Anspielung auf´s Datenschutzgesetz begründet. Nicht mehr und nicht weniger. Ist das angekommen?
Wer was anderes daraus gelesen hatte sollte noch mal neu lesen.
So und nu geh ich auf meinem Truck. Wünsch euch was.
Erstellt am 10.08.2014 um 21:39 Uhr von Nubbel
okay, noch mal:
snooker, warum merkst du nicht, dass du der einzige bist, der davon schwafelt das nicht möglich ist in anderer chefs zeiterfassung zu schauen?
denn niemand und keiner hatte dies jemals in Erwägung gezogen, in anderer chefs zeiterfassung zu schauen
Erstellt am 10.08.2014 um 22:02 Uhr von Pjöööng
Dann will ich mal hoffen dass Snooker sich zum Schlafen und nicht zum Fahren in seinen LKW begibt. Im Sinne der Verkehrssicherheit.
Nicht dass er noch von der Maas bis an die Memel fährt...
Erstellt am 11.08.2014 um 12:54 Uhr von snooker
Für Mitlesende noch mal kurz zusammen gefasst( auch wenn vereintzelnde Verirrte es wohl auch dann nicht raffen):
Ich hatte auf den ersten Antwortenden erwidert das dies so nicht ganz korrekt ist.
Richtig vom zuerst Antwortendem war das der Nebenjob nicht in unmittelbarer Konkurenz sein darf. Falsch ist jedoch den Nebenjob zu verweigern weil der AG AN NIMMT DIE Arbeitsleistung im Hauptjob könnte drunter leiden.. Hier würde der AG den Tatsachen vor greifen ohne einen Beweis zu haben. Und genau an dem Punkt könnte der AN ansetzen, da er sich in seinen Grundrechten zur freien Arbeitsplatzwahl beschnitten fühlt; denn nur die Annahme alleine reicht nicht aus. Ob das Arbeitszeitgesetz nicht eingehalten wird, hier kann der AG aus dem Hauptjob, sich entweder auch die Angaben des AN verlassen oder aber über das Gewerbeaufsichts- und/oder des Ordnungsamtes. In keinem Fall ist es gestattet oder legitim das der AG aus dem Hauptjob in das elektronische Zeiterfassungssystem vom AG DES Nebenjob rein gucken kann oder darf. Der AG des Hauptjobs immer auf dritte an gewiesen um einen negativen Einfluss auf den Hauptjob zu beweisen. Dies ist auch in dem Fall von @paula so, auch wenn das Gewerbeaufsichtsamt es anders sieht. Das Datenschutzgesetz lässt es einfach nicht zu das externe in ein Zeiterfassunssystem eines anderen Betriebes rein schauen darf oder kann. Selbst die großen Firmen die Abrechnungen erstellen bekommen nur verschlüsselte Daten aufgrund deren sie die Abrechnung erstellen können. Nicht mehr und nicht weniger sage ich. Wenn andere hier suggerieren wollen das dies doch geht, dann sollen sie auch nennen auf welcher gesetzlichen Grundlage dies dann beruhrt.
Und warum sollte , wenn ich einmal anschneide das es aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht geht, fünf oder zehn andere hinterher schreiben es geht nicht. hier hat doch keiber ne Schalplatte verschluckt. Also leute bleibt sachlich und beweisst das Gegenteil wenn ihr es schon benennt.
Ich hingegen gehe jetzt in der tat schlafen da nicht nur meine Fahr- sondern auch meine Schichtzeit voll ist.
Erstellt am 11.08.2014 um 13:22 Uhr von Pjöööng
Diesen Einwurf mit dem BDSG hat hier doch nur einer gemacht: Snooker.
Niemand anders hat diesen Einwurf als irgenwie sinnvoll betrachtet und deshalb hat sich auch neimand mit dem Einwurf beschäftigt!
Nur Snooker findert seine Argumentation so genial, dass er nun jedem der ihm hier irgendwie zu widersprechen scheint, vorwirft keine Ahnung vom Datenschutz zu haben.
Erstellt am 11.08.2014 um 13:58 Uhr von Nubbel
ja, und niemand hatte auch nur in Erwägung gezogen, in anderer leute daten zu schauen.
aber wir sollten ihm seinen Willen lassen;)
Erstellt am 11.08.2014 um 18:43 Uhr von Snooker
Ihr beiden Selbstdarsteller solltet euch erst mal einig sein bevor ihr hier rum geistert anderer Einwände; Ergänzungen oder Hinweise schlecht reden zu wollen.
Schreibt ein Pjöööng noch*Nur Snooker findert seine Argumentation so genial, dass er nun jedem der ihm hier irgendwie zu widersprechen scheint*
Kommt das Zimmermädchen hinterher*ja, und niemand hatte auch nur in Erwägung gezogen, in anderer leute daten zu schauen*
kann hier scheinbar jeder Wiedersprechen in einer Sache wo doch niemand in Erwägung zieht in anderer Leute Daten zu schauen?
und Interessant das ein Pjöööng was ich genial finde und was nicht. Ich schreibe hier Sätze und er ist gleich der Psychoanalytiker.
Aber ist schon beeindruckend das wenn andere weiter denken und Hinweise geben, das gerade die die meinen den Versand eines Einsteins zu haben dies nicht auf die Reihe kriegen es zu kapieren. Aber sei es drum.
Erstellt am 11.08.2014 um 18:55 Uhr von Nubbel
genau, und jetzt schau bitte auf die strasse!!!!
Erstellt am 11.08.2014 um 21:30 Uhr von HiHiHi
einstein hatte ein versand? was hat er verkauft?
Erstellt am 11.08.2014 um 21:34 Uhr von nicoline
Meine Güte, was ist hier bloß wieder los? Hoffentlich macht der Admin jetzt Schluß!
Erstellt am 11.08.2014 um 21:38 Uhr von Nubbel