Erstellt am 29.07.2014 um 21:03 Uhr von Paddy
Ich glaube in einem solchen Fall würde ich nicht mehr unbedingt handeln wie ein Betriebsrat.
Wer so blöde ist hat eigentlich selber Schuld.
Erstellt am 29.07.2014 um 21:40 Uhr von Pickel
Im Grunde ist es wohl egal wie ihr handelt. Wenn nicht ganz besondere Umstände vorliegen, ist der Kollege seinen Job los. Und so ehrlich muss man sein... dann auch zu recht.
Erstellt am 29.07.2014 um 21:49 Uhr von Nubbel
was ist bei euch sein aufgabengebiet?
Erstellt am 29.07.2014 um 23:08 Uhr von Hoppel
@ Titaniaa
Als BR würde ich die Anhörungsfrist schlicht weg und einfach verstreichen lassen.
Die Nebentätigkeit während einer AU führt auch nicht zwangsweise zur Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung.
Siehe: http://www.hensche.de/Kuendigung_Nebentaetigkeit_Krankheit_Kuendigung_wegen_Nebentaetigkeit_trotz_Krankheit_LAG_Koeln_11Sa915-12.html
Erstellt am 29.07.2014 um 23:27 Uhr von Valdi
Auch dieser MA hat ein Anrecht zur Anhöhrung vom BR. So einfach hinnehmen > Aussage des AG> Kündigungsgrund USW. geht als BR für mich nicht. Sprecht mit dem Mitarbeiter und reagiert dann entsprechend. Wir sind auch für die Sünder ( wenns den so ist ) da. Sollte die fristlose berechtigt sein > könntet ihr vielleicht noch eine ordentliche raushandeln USW. Kommt auf Betriebszugehöhrigkeit an > Familieprobleme, ach jeder Fall ist individuell und als Betriebsrat sollte man ordentlich recherchieren bevor man zu einem Beschluss kommt.
Erstellt am 30.07.2014 um 09:19 Uhr von Nubbel
http://www.absolventa.de/karriereguide/vertragsarten/regelungen-nebenjob-arbeitsrecht
Wenn Du krankgeschrieben bist und Deinen Hauptjob nicht ausüben kannst, solltest Du auch Deinen Nebenjob ruhen lassen. Eine Krankschreibung gilt berufsübergreifend. Es gibt jedoch die Ausnahme, dass Du Deinen Nebenjob ausüben kannst, wenn er den Heilungsprozess nicht beeinträchtigt. Wenn Du dir das Bein gebrochen hast und deswegen nicht als Fitnesstrainer arbeiten kannst, ist es trotzdem legitim am Computer sitzend, Artikel für ein Sportmagazin zu schreiben.
Erstellt am 30.07.2014 um 10:05 Uhr von Hoppel
@ Valdi
"als Betriebsrat sollte man ordentlich recherchieren bevor man zu einem Beschluss kommt."
Sorry, wird ein BR zu personellen Einzelmaßnahmen angehört, gehört eine Recherche sicherlich NICHT zu den Aufgaben eines BR.
Der AG hat so zu informieren, dass sich der BR eine Meinung bilden kann. Der BR soll im Falle einer Kündigung betroffene Kollegen ergänzend anhören. Mit recherchieren hat das aber rein gar nichts zu tun.
Erstellt am 31.07.2014 um 01:44 Uhr von Valdi
@Hoppel
Wenn ich mich nur auf die vollständige Information des AG verlassen hätte (20 Jahre BR)und den betroffenen KollegInnen nur ergänzend anhöhrt hätte > wären einige MA nicht mehr in der Firma ! Somit bleibe ich bei der Aussage " Recherchieren bis zum Furz > dadurch wurden schon einige Kündigungen zurückgezogen !!! Wir sind doch nicht nur Überprüfer, ob die Gesetze USW. Eingehalten werden, sondern Vertreter der AN. Beim Überprüfen der Argumente bin ich oft auf Details gestoßen, die dem AG unangenehm waren und konnte dadurch den Kopf retten. Also liebe BR'ler recherchieren gehört für mich zum BR - Alltag.
Erstellt am 31.07.2014 um 22:22 Uhr von peters
Was meint denn der AN dazu? Habt ihr die Möglichkeit, ihn zu fragen?
Vielleicht hat er ja Informationen, die der Arbeitgeber nicht erwähnt hat.
Ansonsten ist es natürlich schwierig, diesen Sachvehalt zu widerlegen oder Einwände zu finden.
Wenn der AN die Angaben bestätigt, würde ich dazu neigen, auf eine Stellungnahme zu verzichten. Hat er entlastende Argumente, würde ich eher Bedenken äußern und schilderrn, dass der BR den Sachverhalt nicht abschließend einschätzen kann.