Erstellt am 29.07.2014 um 15:23 Uhr von gironimo
Der Aufenthaltsort ist letztendlich egal.
Maßgeblich ist die Art der Erkrankung und ob eine Reise der Genesung im Wege stand.
Das sollte sie mit ihrem Arzt klären.
Erstellt am 29.07.2014 um 15:47 Uhr von Thunfisch
Das hat Sie und der Arzt hat es er befürwortet weil er meinte der Tapetenwechsel tut bestimmt gut.
Erstellt am 29.07.2014 um 16:26 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Der Aufenthaltsort ist letztendlich egal."
Das ist so nicht ganz richtig. Letztendlich kann sich ein AN z.B., auf diese Weise auf relativ elegante Weise dem Zugriff des MDK entziehen. Aus diesem Grunde wird in aller Regel auch empfohlen, sich zumindest die Zustimmung der Krankenkasse einzuholen.
Auch das Entgeltfortzahlungsgesetz enthält weitergehende Anzeige- und Nachweispflichten bei Auslandsaufenthalten, nach dem Buchstaben des Gesetzes aber nur, wenn der AN sich bei Beginn der AU bereits im Ausland aufgehalten hat. Nähere Rechtsprechung ist mir dazu nicht bekannt.
Dass allerdings drei Tage Rest-AU den AG berechtigen könnten, die Entgeltfortzahlung einzustellen, halte ich für äußerst fragwürdig.
Erstellt am 29.07.2014 um 16:58 Uhr von gironimo
>Der AG hat Ihr für diese Zeit die AUB nicht anerkannt da Sie sich in der
Zeit im Ausland befand.<
Der AG möge seinen Rechtsstandpunkt darlegen und Euch Paragraphen und Urteile nennen oder sonst etwas hilfreiches.
Zur Abkürzung der ganzen Angelegenheit kann die Kollegin sicherlich einen 3-Zeiler vom Arzt beibringen.
Erstellt am 31.07.2014 um 20:03 Uhr von Stoni
Ähm? Arbeitsunfähig erkrankt und ins Ausland gereist ? Au. Ich hoffe die Kollegin hat ne Rechtsschutz.....
Erstellt am 31.07.2014 um 21:32 Uhr von Hoppel
@ Stoni
Warum sollte die Kollegin eine Rechtsschutzversicherung haben ????
Wenn ärztlicherseits nichts dagegen spricht und die Genesung nicht gefährdet/verzögert wird, kann auch eine Auslandsreise angetreten werden.
Außerdem kann das "Ausland" doch auch schon ein paar Meter vom Wohnort entfernt beginnen ...
Fang doch auch Du bitte erstmal das Denken an, bevor Du hier Pferde scheu machst!
@ Thunfisch
Ich verstehe die Aufregung nicht wirklich!
Entweder kann sie dem AG eine Unbedenklichkeitsbescheinung ihres Arztes vorlegen oder nicht! Falls sie einfach so losgefahren ist, selbst schuld!
Sollte man nicht vergessen, dass immer nur die voraussichtliche Dauer einer AU bescheinigt wird ... vielleicht war die Kollegin bei Urlaubsantritt ja bereits genesen ...
Das Schlimmste was der Kollegin passieren kann ist doch, dass sie diese drei Tage nicht als AU anerkannt bekommt und der Urlaub so angerechnet wird, wie beantragt.
Bleibt zu wünschen, dass sie die drei Tage hat genießen können!