Bin immer unsicher mit den Fristen bei einer Anhörung gem. § 102 BetrVG. Es heißt"innerhalb einer Woche". Wenn wir die Anhörung an einem Mittwoch erhalten, müssen wir dann Dienstag der darauffolgenden Woche unseren Widerspruch (sofern wir einen haben) einreichen? Oder dann auch wieder am Mittwoch?
Vielen Dank im Voraus für Antworten.