Hallo zusammen,
folgendes Problem, heute kam ein Kollege zu mir der in unserem Betrieb die letzten 3 Jahre seine Ausbildung gemacht hat. Er will noch eine weitere Ausbildung in einem anderen Betrieb machen und hat aufgrund dessen von unserem Arbeitgeber keinen neuen Arbeitsvertrag bekommen. Stattdessen wurde ihm ein auf 4 Wochen befristeter Arbeitsvertrag über die Firmeninterne Zeitarbeitsfirma angeboten den er auch unterschrieben hat, weil das genau der Zeitraum ist, den er überbrücken wollte.
Die Sache ist jetzt folgende, innerhalb dieser 4 Wochen war der Kollege eine Woche krank geschrieben, gemäß EntgFG besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, da das erst nach 4 Wochen Beschäftigung der Fall wäre richtig?

Meiner Meinung nach müsste er aber doch zur "Absicherung während der Wartezeit" Krankengeld von seiner Krankenversicherung bekommen?
Bei seiner Krankenversicherung wurde der Kollege aber leider gar nicht als Arbeitnehmer gemeldet und die Zeitarbeitsfirma hat uns heute zu verstehen gegeben das man kurzzeitig Beschäftigte nicht melden müsste. Was nach meiner Auffassung bei einem Vollzeit Angestellten doch schlichtweg falsch ist. Oder irre ich hier?
Ich weiß das bei Geringfügig Beschäftigten die Abgben über einen Pauschalbetrag mit den Sozialabgaben geleistet werden, aber wie gesagt, der betroffenen Kollege arbeitet in Vollzeit 40 Std./Woche.


Ich bin zwar im Betriebsrat, aber gerade erst frisch dazu gekommen und hatte noch keine Schulungen etc. bin daher z.Zt. noch sehr auf Hilfestellung