Aufgrund von Kompetenzgerangel unter den Bereichsleitern bezüglich der Einsatzplanung des Kuriers, hat unser AG nun vorgeschlagen im Vertretungsfalle die Auszubildenden mit den Kurierfahrten (Dauer jeweils 3 Std. tägl. vormittags) zu beauftragen. Der BR wird dem nicht zustimmen, da Kurierfahrten nicht im Ausbildungsrahmenplan zum Bankkaufmann (ausbildungsfremd) vorgesehen sind und den §14 Abs. 2 S. 1 BBiG missachtet. Haben wir da Chancen?