Erstellt am 05.07.2014 um 18:31 Uhr von gironimo
Ihr widersprecht auf JEDEN Fall. Bei den Bedenken würde ich eben auf das fehlende BEM hinweisen und das der AN es ja durchaus zu einem späteren Zeitpunkt führen wollte.
Dann formuliert einen Widerspruch und nehmt bezug auf einen der Widerspruchsgründe im § 102 BetrVG. Begründet dies mit zwei drei Sätzen.
z.B. Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz (weniger Belastungen, weniger Stress oder was auch immer). Den natürlich benennen.
z.B. Weiterbeschäftiogung zu geänderten Vertragsbedingungen ( z.B. Teilzeit - auch weniger Belastungen; andere Tätigkeit, usw.).
BRs sind keine Juristen und auch keine betriebl. Gerichtsinstanz. BRs sind die Interessenvertetung der AN - auch die des zu kündigenden. Juristisch werten, ob ein K-Grund vorliegt, kann letztendlich nur ein Gericht.
Erstellt am 05.07.2014 um 20:04 Uhr von Sansibar
Danke, das ist genau die Antwort, die ich haben wollte. Genauso haben wir schon gehandelt. Ich wollte nur noch die letzten Zweifel beseitigen, denn es gibt durchaus einige Kollegen, die durch die vielen Krankmeldungen eine Mehrbelastung hatten. Und mit diesen Vorwürfen werden wir vermutlich von Seiten Der GF massiv bombardiert werden.
Erstellt am 07.07.2014 um 07:16 Uhr von ickederdicke
Hallo Sansibar, wenn es bei euch eine SBV gibt, der Koll. wäre wohl ein Kandidat für eine erste Kontaktaufnahme mit der SBV.
Erstellt am 07.07.2014 um 09:45 Uhr von Pjöööng
Zitat (Sansibar):
"... es gibt durchaus einige Kollegen, die durch die vielen Krankmeldungen eine Mehrbelastung hatten. Und mit diesen Vorwürfen werden wir vermutlich von Seiten Der GF massiv bombardiert werden."
In dem Falle würde ich mir mal von der GF darlegen lassen, inwieweit die Belastung dieser Kollegen durch die Kündigung verringert wird.