Ein 1 Jahresvertrag (z.b. geschlossen am 21.7.2013 - 31.7.2014) soll um ein weiteres Jahr verlängert werden, also wiederum bis zum 31.07.2015, somit ist er ja über 2 Jahre, ist er dann überhaupt noch befristet oder kann der AN nach ablauf auf unbefristete Einstellung klagen wegen Überschreitung der 2 Jahre?
Darüberhinaus soll der AN eine Gehaltserhöung erhalten zum Zeitpunkt der Verlängerung. Habe gehört das eine vertraglilche Änderung zum Zeitpunkt der Verlängerung die Befristung unwirksam macht. Stimmt das?

sorry, ja "ohne Sachgrund"....und 2015! es sind nur ein paar Tage aber evtl. ausschlaggebend für eine Unbefristung..? und eine Gehaltserhöhung kommt auch dazu...