Erstellt am 02.07.2014 um 09:27 Uhr von Tulpe
Nein, da die erste Befristung bis zum 31.07.geht. Vertäge können ohne Sachgrund 2 mal Befristet werden. Danach sollte es in ein Festvertrag Überlaufen. Die Befristung kann auch: erst 2 Jahre und 1 Jahr sein. Es gibt AG die nur mit Befristeten Vertäge Arbeiten. Krankheits Vertretung usw.
Erstellt am 02.07.2014 um 09:37 Uhr von Pjöööng
Zitat (Colonia);
"... also wiederum bis zum 31.07.2014 ..."
Du meinst 2015?
Ist es eine Befristung mit Sachgrund? Dann kann quasi unendlich verlängert werden.
Ohne Sachgrund? Dann darf die maimale Gesamtzeit tatsächlich nur 2 Jahre betragen, Damit wäre diese Befristung unwirksam, es sei denn das Unternehmen sei vor weniger als vier Jahren gegründet worden, oder der AN wäre bereits älter und wäre aus der Arbeitslosigkeit zu diesem Arbeitgeber gewechselt.
Erstellt am 02.07.2014 um 10:20 Uhr von Kulum
"Die Befristung kann auch: erst 2 Jahre und 1 Jahr sein."
Tulpe,
schau doch bitte nochmal ins TzBfG bevor du den Quatsch hier so pauschal einstellst. Stell dir mal vor das glaubt dir nachher noch einer. Für den Anfang dürfte dich §14 Abs. 2, 2a + 3 TzBfG hoffentlich ein wenig erhellen. 2a + 3 wegen der von Pjöööng ins Spiel gebrachten Ausnahmen, die ja durchaus zutreffend sein könnten