Guten Morgen,
wir haben eine Anhörung zu einer Kündigung erhalten. Normalerweise nehmen wir dann Kontakt zu dem Filialleiter und dem betroffenen MA auf. Es kommt aber oft vor, dass die Filialleiter bedenken haben, die Kontaktdaten des MA an den BR zu geben (wenn diese frei gestellt sind und nicht mehr in der Filiale arbeiten).
Gibt es eine gesetzliche Grundlage auf der der BR die Kontaktdaten einfordern kann oder sind die Bedenken berechtigt?
Danke für eure Rückmeldungen.