Erstellt am 06.06.2014 um 16:56 Uhr von gironimo
Wer macht Euch denn Vorwürfe?
Wenn man aber den § 80 Abs. 1 Nr 1 BetrVG liest: "Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden; "
müsst Ihr Euch schon fragen, ob Ihr nur eine Richtigkeitskontrolle des freien Tages usw. machen müsst. Auf jeden Fall stellt sich die Frage: Welchen Hintergrund hat der Vorwurf.
Ihr solltet nicht hinterfragen, was Ihr unbedingt "machen müsst" sondern vielmehr was Ihr tun könnt, um die Interessen der AN wirkungsvoll zu vertreten. Und das sollte für Euch "erforderlich" sein
Erstellt am 07.06.2014 um 23:03 Uhr von weissenrot
danke,für die antwort.
der hintergrund des vorwurfes ist,das zu wenig kassenpersonal vorhanden war.
auf grund des überstunden abbau u.4mann in urlaub,deshalb war der chef wütend.
der BR hat die pläne genehmigt und keiner von uns achtete darauf ob jeden tag genug KP
vorhanden war.bisher kontrollierten wir das nicht.
über den allgemeinen aufgaben des BR wird schon geachtet,
Erstellt am 10.06.2014 um 14:54 Uhr von Xantippe
Hallo Weissenrot,
unser Ag ist verantwortlich für den Einsatz der Mitarbeiter. Wir als BR sind verantwortlich für die Beachtung der Gesetze und BV, ob z.B. 1 freies WE pro Monat, für einzelne MItarbeiter nicht zu viele Stunden, die Schichten relativ gleichmäßig verteilt sind - aber nicht wieviele Mitarbeiter zeitgleich eingesetzt sind.
Erstellt am 10.06.2014 um 14:59 Uhr von Kölner
@Xantippe
'unser Ag ist verantwortlich für den Einsatz der Mitarbeiter.'
Das ist korrekt!
'Wir als BR sind verantwortlich für die Beachtung der Gesetze und BV,'
Das ist Unsinn! Der AG hat diese Gesetze zu beachten und die Durchsetzung der BV zu gewährleisten. Stelle Dir vor, es wäre anders? Dann hätte ein BR eine Rechtsposition, die erhebliche Folgen für die Haftung hätte.
Ihr könnt Verstöße gegen Gesetze und BVen anprangern - das war es!
'ob z.B. 1 freies WE pro Monat, für einzelne MItarbeiter nicht zu viele Stunden, die Schichten relativ gleichmäßig verteilt sind - aber nicht wieviele Mitarbeiter zeitgleich eingesetzt sind.'
Auch hierbei gilt: Der BR stellt Verstöße fest, genehmigt im Zweifel einen DP nicht und müste dann (wenn es der AG nicht macht) ein ArbG um Entscheidung bitten oder einstw. Verfügung...