Hallo liebe BR-Kolleginnen/Kollegen,
bin seit 3,5 Jahren tätig als Zentraleinkäufer - ein Mann-Abteilung. Seit 01.08.1984 - also fast 30 Jahre im Unternehmen - habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen. Ich bin zum Ende meiner ersten BR-Amtsperiode Ende März aufgrund nicht stimmender Behauptungen eines Lieferanten unter dem Vorwurf der Bestechlichkeit und dann weiterer Gründe, z.B. schlechter Arbeitsleistung ohne jeglichen Beweis, diversen Unterstellungen von der GF - u.a. erhebliche private Probleme, die lt. beider RA-Vertretungen - sowohl des BR's als auch meiner Person nicht keinster Weise eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, freigestellt worden und habe Betriebsverbot. Es ist mehr als offensichtlich, dass die GF mich aus dem Unternehmen drängen will.

Ich bin am 22.05.14 erneut in das BR-5-er-Greminum gewählt worden. Der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht ist am 02.06.14 erfolglos verlaufen. Es wird nun zur ersten Kammerver-handlung vor dem Arbeitsgericht kommen. Die Geschäftsleitung hat den Wahlvorstand inzwischen informiert, dass sie die Wahl zum neuen BR anfechten wird. Der Grund liegt mit meiner Wiederwahl auf der Hand. Der Wahlvorstand hat gerade auch unter den besonderen im Unternehmen vorherrschenden Bedingungen eine Toparbeit geleistet. Frage: hat jemand Erfahrung mit den beiden Themenbereichen und kann mir einige Antworten darauf geben?