Erstellt am 03.06.2014 um 15:08 Uhr von wölfchen
. . . schau mal ins BetrVG § 99 (2) 3.
Erstellt am 03.06.2014 um 15:19 Uhr von gironimo
Der befristete AN muss sich nur auf die unbefristete Stelle intern bewerben. Hat das der befristete getan, kann der BR auch vom § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG gebrauch machen.
Erstellt am 03.06.2014 um 19:07 Uhr von paula
und dann schauen wir mal was passiert ;)