Erstellt am 29.05.2014 um 17:31 Uhr von Nubbel
hast du schon einmal das aüg bemüht?
Erstellt am 29.05.2014 um 18:09 Uhr von Hoppel
@ teufel
Was ist denn in der BV vereinbart? Und inwiefern weichen die Arbeitszeiten der Leih-AN von der BV ab?
Erstellt am 29.05.2014 um 18:21 Uhr von jHakka
Das könnte jetzt auch so eine Art von versteckter Zeiterfassung zur Arbeitsoptimierung sein.
Angestellter arbeitet 8 Std. am Produkt. Leiharbeiter wird nur sechs (6) Std. beschäftigt; schafft aber das Gleiche.
D. h., Vorsicht, Nachtigall ich hör dir trapsen!
Erstellt am 29.05.2014 um 18:31 Uhr von Hoppel
@ jHakka
Wie wäre es denn, einfach mal weitere Auskünfte abzuwarten? Es macht überhaupt keinen Sinn, mit Null Wissen irgendwelche wilden Spekulationen von sich zu geben!
Erstellt am 29.05.2014 um 18:32 Uhr von Teufel
Hi.
B v sagt.
Früh , mittel und spätschicht.
Früh von sechs bis acht.
Mittel von neun bis zehn dreißig.
Spät von elf bis zwölf dreißig.
Teilzeitkräfte wollen auf eigenen Wunsch ab zwölf dreißig bis fünfzehn Uhr flexiblel anfangen.
Aber die Leiharbeiter werden auch ab sechzehn Uhr eingeteilt.
Die BV sagt späteste Anfangszeit 15 Uhr.
Erstellt am 29.05.2014 um 18:52 Uhr von jHakka
Ich erkenne hier jetzt nur Zeiträume für Anfangszeiten. Wie sind denn die Regelarbeitszeiten im Ganzen?
Und vor allem, was machen die Leiharbeitnehmer konkret? Ergänzen oder ersetzen sie andere?
@Hoppel
Da gebe ich dir ja recht. Ich bin aber nun mal ein kleiner Spekulant :-)
Aber leider haben sich meine Ahnungen zu oft bestätigt. Lieber wäre es mir, wenn ich hier auch einmal daneben liegen würde.
Erstellt am 29.05.2014 um 18:55 Uhr von Hoppel
@ Teufel
... dann solltet Ihr doch mal beim AG vorsprechen!
Aber wundert Euch nicht, wenn Euch der AG das Argument um die Ohren haut, dass Eure Teilzeitkräfte auf eigenen Wunsch von Eurer BV abweichen dürfen ...
Wird denn die betriebsübliche RAHMENarbeitszeit eingehalten?
Erstellt am 29.05.2014 um 19:46 Uhr von Dezibel
> Früh von sechs bis acht.
Ups, so eine Arbeitszeit hätte ich auch gerne. ;))
Erstellt am 29.05.2014 um 20:43 Uhr von Teufel
Nein. Die Anfangszeiten sind zwischen sechs und acht.
Wenn du um sechs anfängst bist du um 14.30 Uhr fertig.
Die Leiharbeiter arbeiten wie normale Arbeitskräfte
Erstellt am 30.05.2014 um 07:20 Uhr von gironimo
Der Chef liegt aus meinerSicht falsch. Vielleicht ist Eure BV aber grundsätzlich nicht klar genug definiert.
Zunächst würde ich den Chef fragen, auf welche Rechtsgrundlage er sich bezieht, wenn er glaubt die BV nicht anwenden zu müssen (verbunden mit der eindeutigen Erwartungshaltung des BR, dass die BV angewendet wird).