Mach Dir hier nicht zu viele Sorgen.
Bei dieser Ausgangslage kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Integrationsamt hier seine Zustimmung erteilt. Aber selbst wenn dieses passiert, heißt das noch lange nicht, dass der AG mit der Kündigung auch durchkommt. Dein Anwalt dürfte dir dieses auch so mitteilen.
Auch wenn @wischwasch mit dem Hinweis auf eine Sage durchaus richtig liegt, so bestehen hier doch sehr hohe Hürden. Die Schwerbehinderung ist hier auch nur ein zusätzlicher Aspekt. Das Hauptaugenmerk dürfte hier auf die Dauer der Fehlzeiten liegen. Dem gegenüber stehen das Alter, die lange Betriebszugehörigkeit und was wohl am wichtigsten ist, der Arbeitsplatz und die hiermit verbundenen Belastungen.
Da hier ja bereits eine Verbesserung gegenüber den Vorjahren vorliegt, aber erst jetzt – bei mittlerweile deutlich geringeren Fehlzeiten – diese als ein Kündigungsgrund herhalten sollen, spricht nicht gerade für einen fürsorglich handelnden AG und schwächt gleichzeitig auch seine Handlungsmöglichkeiten.
Aussage Pandaaa: „das mein arbeitsplatz körperlich sehr ansträngend ist und dadurch auch die kranktage normal wären.“
Das halte ich jetzt für eine nicht unbedingt geschickte Stellungnahme des BR. Bestätigt er hierdurch doch auch gleichzeitig, dass er die hier vorliegenden Bedingungen am Arbeitsplatz als unumkehrbar und somit gottgewollt hinnimmt. Besser wäre es gewesen, hier vergleichbare Tätigkeiten und Fehlzeiten anderer Kollegen – aber nur wenn sich hier ein ähnliches Abbild ergibt – dem gegenüberzustellen. Keinesfalls aber solche, zu deren Änderung er selbst schon seinen Teil beitragen müsste.
Auch wäre es nicht ganz unwichtig gewesen, dem AG aufzuzeigen, mit welchen (wahrscheinlich) unterbliebenen Handlungen – die sich schon aus der Fürsorgepflicht ergeben können – hier eine Verringerung der körperlichen Belastungen, zu weniger Fehlzeiten geführt hätten.
Eine entsprechende Gefährdungsanalyse vorausgesetzt, bestehen bestimmt Ansatzpunkte - unter Einbeziehung der Fasi und des BA -, hier durch Korrekturen an die Anforderungen des Arbeitsplatzes, auch eine Verringerung der persönlichen Belastungen zu erreichen.
Aussage Pandaaa: „Die firma wollte mir ein integrationskurs einreden wovon ich keine ahnung hab.“
Dazu ist der AG verpflichtet (BEM), das ist normalerweise auch nichts Schlimmes. Allerdings nicht „einreden“, sondern anbieten. Eine Ahnung davon zu haben brauchst du auch nicht. Obwohl sich hier ein „Relatives schlau“ machen, natürlich auch nicht schadet und auch noch relativ kurzfristig möglich ist.
Aussage Pandaaa: „Ich habe es abgelehnt.“
Das ist zwar dein gutes recht, nimmt dem AG aber gleichzeitig auch eine Hürde, die er ansonsten erst einmal überwinden müsste. Gerade hier war es nicht ganz geschickt. Hätte es doch auch dazu führen können, dem AG vor Ausspruch einer Kündigung dazu zu zwingen, vorher auch solche Punkte zu beachten oder gar vor Ausspruch einer Kündigung umzusetzen, die jetzt nur noch unter Zuhilfenahme eines BR und der sonstigen betrieblichen Institutionen (BA und Fasi) zu erreichen sind.
Aussage Pandaaa: „Dann haben die mich mit einer kündigung angedroht.“
Tja, das ist zwar kein guter Stil, und auch nicht im Sinne des Gesetzgebers, aber zumindest dokumentiert dieses auch eine gewisse Einstellung zu den fürsorglichen Pflichten und auch einer ev. bestehenden Grundhaltung gegenüber dem ganzen System. Was man gerade bei inhabergeführten Betrieben nicht selten vorfindet.
Was aber oftmals dazu führt, dass ein Richter (was aber bestimmt keiner bestätigen wird) dieses auch bemerkt und ein AG hier dann schlechtere Karten hat. Dieses durfte ich – natürlich mit Freude – schon einige Male erleben.
Ich vermute jetzt einmal, dass man die vielleicht letzte Chance vor Erreichen des 55 Lebensjahres (normale Kündigung dann kaum noch möglich) dazu nutzen möchte, dich vorher loszuwerden. Von daher bloß nicht auf eine Abfindung einlassen und unbedingt auf eine Weiterbeschäftigung bestehen. Wenn dein Anwalt dir so etwas empfehlen sollte, such dir sofort einen anderen.