Erstellt am 14.05.2014 um 10:27 Uhr von Aidan
Das sind leider zu wenig Informationen um das treffsicher zu beantworten.
Für Azubis gilt das Berufsbildungsgesetz (BBiG), konkret zu Kündigungen § 22 BBiG. Innerhalb der Probezeit auch fristlos und ohne Angabe von Gründen.
Allerdings ist laut § 102 BetrVG der BR vor jeder Kündigung anzuhören - also auch bei Azubis. Sollte euer Chef das verpennt haben, ist die Kündigung trotz der Freiheiten aus § 22 BBiG unwirksam. Um dies durchzusetzen, sollte unverzüglich Kündigungsschutzklage eingereicht werden und die zuständige Schlichtungsstelle angerufen werden.
Aber viel wird man damit nicht erreichen. Der Arbeitgeber wird dem BR die Kündigung dann eben unterbreiten und egal was der BR dann sagt, trotzdem kündigen.
Hatte das leider alles schon durch, Azubis in der Probezeit sind Freiwild, besonders wenn sie mit dem unbeliebten BR sympathisieren ...
Zu eurem eigenen Azubi müsste man mal den Ausbildungsvertrag kennen. Sollten hierbei Fragen offen bleiben, ladet doch mal euren Chef und ggf. den Azubi zur nächsten BR-Sitzung ein und klärt das?
Erstellt am 14.05.2014 um 10:52 Uhr von Teufel
Nun, Problem ist wir haben b r lose zeit.
Wir werden erst am Montag konstituieren.
Der w v hat das nicht gewusst und mir nicht geglaubt das wir in die b r lose zeit kommen.
In der Probezeit ist der Azubi nicht mehr.
Sie ist fast ein Jahr bei uns.
Erstellt am 14.05.2014 um 11:01 Uhr von celestro
Ist der "Chef" überhaupt dazu befugt, eine Kündigung auszusprechen ? Wäre also wichtig zu wissen, ob die Firma so klein ist, daß der "Chef" (ungenaue Bezeichnung) das so überhaupt darf.
Denn ich glaube, nicht jeder Gruppenleiter etc. darf einfach mal so "kündigen".
Erstellt am 14.05.2014 um 11:26 Uhr von paula
seid ihr die Dekra oder was der Zusatz in deiner Frage?
Erstellt am 14.05.2014 um 11:34 Uhr von teufel
Nein wir sind nicht die Dekra.
Der Lehrling ist von der Dekra. Ist halt billiger für den Arbeitgeber.
Wir haben 100 Kollegen.
Chef ist Marktleiter im Einzelhandel und er kann kündigen .
Erstellt am 14.05.2014 um 12:43 Uhr von paula
noch mal für mich als Doofi:
Azubi kommt über die Dekra (oder Dekra Akademie?) und es handelt sich um eine Maßnahme der Arge? Wo ist denn der Ausbildungsvertrag geschlossen? Mit der Dekra?
Erstellt am 14.05.2014 um 12:44 Uhr von moreno
Einen Auszubildenen zu kündigen ist eigentlich immer sehr schwer (nach der Probezeit) wenn es keine eklatanten Verfehlungen gibt. Egal ob mit oder ohne Betriebsrat. Der Lehrvertrag geht ja auch über die gesamte Zeit und wird nicht Jahr für Jahr verlängert. Euer Azubi sollte schnellstens eine Kündigungsschutzklage einreichen wenn ihm das dritte Jahr verweigert werden soll. Ob eine Versetzung vorliegt könnt Ihr als Betriebsrat ja dann prüfen wenn es soweit ist.
Die Dekra Auszubildene hört sich für mich an als wenn die Ausbildung zuende ist und der Chef sie nach Hause schicken will damit kein Arbeitsverhältnis entsteht???????? Ob er mit der Aussage sie soll den Tag noch zuende arbeiten ein Arbeitsverhältnis entstanden ist wäre ebenfalls von einem Anwalt zu prüfen.
Erstellt am 14.05.2014 um 21:51 Uhr von teufel
Ja, der Azubi Vertrag wurde mit der Dekra geschlossen und das Lehrmädchen wurde mit der Begründung gekündigt sie würde die Arbeit nicht gut machen.
Am Montag wird eine Dame der Dekra zu uns kommen um das mit uns zu bereden was da nun los ist.
Ich finde es schade das es überhaupt so was geben darf wie Lehrlinge von Fremdfirmen oder Leiharbeiter. Aber das ist ein Thema für sich.
Danke