Erstellt am 11.05.2014 um 13:55 Uhr von Kölner
Ne. Wieso auch? Wer nicht im Betrieb ist, sich nicht erkundigt, wird es eben nicht mitbekommen.
Warum meinst du denn, sollte das möglich sein?
Erstellt am 11.05.2014 um 14:49 Uhr von gironimo
.... naja - vielleicht weil man eine freiwillige BV abgeschlossen hat, wo man die Frage der Stellenausschreibungen näher geregelt hat.
Natürlich macht so etwas teilweise Sinn. Auch Elternzeit geht ja mal zu ende. Warum sollte man da nicht jemanden die Chance einräumen, sich schon einmal auf einen Arbeitsplatz zu bewerben, wo ansonsten ja nur ein Anspruch auf einen "vergleichbaren" Arbeitsplatz besteht.
Wir hatten jedenfalls eine Regelung, wo alle Elternzeitler ein halbes Jahr vor Ende der Elternzeit Stellenausschreibungen zugeschickt bekamen. Jetzt haben diese auch in der Elternzeit Zugang zum Intranet des Betriebes, wo alle Stellen ausgeschrieben werden.