Hallo zusammen. Bei uns ( Warenhaus)stehen wieder Mitarbeiterbeurteilungen an.
Bisher war es so: MA bekommt ein Formular zur Selbsteinschätzung. Das ist freiwillig und muss nicht dem AL gezeigt werden. Der AL beurteilt den MA und in einem gemeinsamen Gespräch wird die Beurteilung besprochen. Der MA hat die Möglichkeit , bei unterschiedlichen Meinungen, seine Ansicht schriftlich auf dem Beurteilungsformular nieder zu schreiben.Dann wird die BU vom MA und dem AL unterschrieben. Die Geschäftsleitung hat die Möglichkeit danach die BU einzusehen. Dann wird die BU der Personalakte beigefügt.
Diesesmal ist es so : MA bekommt die Möglichkeit der Selbsteinschätzung. Der AL beurteilt und spricht dann zuerst die BU mit der GESCHÄFTSLEITUNG und dann erst mit dem MA. Ist das zulässig. Ich danke euch für eure Hilfe. Alteschnecke