Erstellt am 09.05.2014 um 10:26 Uhr von Oblatixx
Eine Neueinstellung aus Gehaltsgründen ablehnen - das geht sowieso nicht.
Erstellt am 09.05.2014 um 10:30 Uhr von MegBetriebsrat
Danke schon mal für die erste Antwort. Meine Frage war etwas blöd formuliert merke ich gerade.
Eine Neueinstellung aus Gehaltsgründen abzulehnen geht sicherlich nicht. Gibt es aber andere Gründe als Betriebsrat darauf zu bestehen, dass das Gehalt weiterhin im Anhörungsbogen aufgeführt wird? Oder ist es vollkommen korrekt, dass uns diese Info nicht offengelegt wird?
Erstellt am 09.05.2014 um 14:01 Uhr von hilfsheriff
hallo,
ich kann keine expliziten gründe finden ausser vielleicht ( BR muss bei Neueinstellung " umfassend") informiert werden.
würde mich aber als br auch nicht gross stören wenns nicht mit oben steht da man ja nach der einstellung noch immer vom seinem recht der " Einsicht in die Lohn und Gehaltslisten" gebrauch machen kann und da sollte die person dann auch aufgeführt sein
(außer es handelt sich um einen leitenden angestellten im sinne des Betrvg).
Erstellt am 09.05.2014 um 16:48 Uhr von Huusmeester
Natürlich muss das Gehalt angegeben werden . Wie sollt ihr denn sonst überprüfen ob nicht z.B. Frauen bei gleicher Qualifizierung und Tätigkeit finanziell benachteiligt werden gegenüber männlichen Kollegen ? Oder Ausländer gegenüber deutschen AN oder Behinderte gegenüber Nichtbehinderten .
Erstellt am 09.05.2014 um 16:57 Uhr von gironimo
Bei der Einstellung eines AN sehe ich aus dem § 99 BetrVG nirgends, dass die absolute Höhe des Gehalts von Bedeutung ist. Sie braucht da auch nicht angegeben werden.
Dadurch, dass ein neuer Mitarbeiter 1000,-- Euro mehr bekommt, werden die bereits Beschäftigten ja nicht benachteiligt. Darum gibt es hier auch keinen Widerspruchsgrund.
Wenn der BR sich mit der Gehaltsgerechtigkeit auseinandersetzen will, muss er Einblick in die Gehaltslisten nehmen (§ 80 BetrVG).
Also hat Euer AG recht - und ihr habt vielleicht mehr arbeit, weil Ihr Eure Wissenslücke durch den Blick in die Listen schließen müsst.
Erstellt am 09.05.2014 um 17:41 Uhr von paula
der AG muss nur die Eingruppierung mitteilen. Wenn es also nur Gehälter nach freier Vereinbarung gibt, gibt es also keine Eingruppierung.
Der BR kann hier natürlich nach §87 BetrVG den Ball aufnehmen. Klasse Vorlage...
Erstellt am 13.05.2014 um 11:53 Uhr von petrus
"...da wir ja im Betrieb keine Gehaltseingruppierung haben ..."
Da sollte wohl der BR dringend von seinem Initiativrecht zu einer (erzwingbaren) BV nach §87(1) Nr. 10 Gebrauch machen. Insbesondere, wenn ihn der ArbGeb so nett auf die Regelungslücke aufmerksam macht...