Erstellt am 09.05.2014 um 08:07 Uhr von gironimo
Sind diese Fristen ausdrücklich arbeitsvertraglich vereinbart?
Gibt es u.U. tarifliche Regelungen (genau prüfen).
Der Normalfall ist aber, man einigt sich einvernehmlich auf einen Aufhebungsvertrag.
(Denkbar wäre auch fristlose Kündigung, wenn das Vertrauensverhältnis zum AG zerstört ist - aber das wird ja wohl eher nicht der Fall sein)