Hallo.
Ich habe da mal eine Frage.
In unseren Manteltarifvertrag stehen die Kündigungszeiten. Bei einer Ordentliche Kündigung sind es bei 8 Jahren Zugehörigkeit 1 Monat zum Monatsende.
Die Gestzlichen Kündigungsfristen liegen bei 3 Monate bei 8 Jahren Zugehörigkeit.
Nun was zählt? Geht es hier nach günstigkeit Prinzip für den AN. Also das das Beste für den AN zählt?