Erstellt am 06.05.2014 um 11:31 Uhr von Pjöööng
Selbstverständlich darf ein Arbeitnehmer seine Kündigung auch dann abgeben wenn sich ein Betriebsratsmitglied im selben Raum befindet.
Erstellt am 06.05.2014 um 12:50 Uhr von gironimo
Ist wohl andersherum gemeint. Der BR kann dabei sein, wenn der AG jemanden Kündigen will, wenn der Betroffene hierzu den BR dabei haben will .
Erstellt am 06.05.2014 um 13:34 Uhr von Pjöööng
Ergibt für mich auch keinen Sinn, da der AN in der Regel nicht wissen wird, wann ihm die Kündigung zugestellt wird. Und ob er einen Rechtsanspruch darauf hätte, dass der Arbeitgeber mit der Übergabe der Kündigung wartet bis ein BRM angedackelt gekommen ist?
Ich denke nicht.
Erstellt am 07.05.2014 um 01:55 Uhr von peters
Vielleicht will ja auch der Arbeitgeber den BR dabei haben, wenn er die Kündigung überreicht? Etwas mehr Info über die Hintergründe wären nicht schlecht.
Sollte es so sein, wäre ich aber als BR zurückhaltend, denn er sollte bei einer Kündigung eher nicht Seite an Seite mit dem Arbeitgeber auftreten.
Der BR darf sicherlich dabei sein, aber es ist die Frage, ob es Sinn macht. Wenn der Arbeitnehmer eine Beratung braucht, kann man das auch im Anschluss erledigen.
Erstellt am 07.05.2014 um 06:20 Uhr von Nubbel
wenn eine kündigung ausgesprochen wird, sollte das gespräch mit dem Kollegen im Zuge der anhörung schon längst gelaufen sein
Erstellt am 09.05.2014 um 21:27 Uhr von Hasenfuss
Der Betriebsrat ist zu einer Kündigung eines MA vorher anzuhören, sonst ist die Kündigung unwirksam. Dazu kann der BR sich äußern oder nicht - je nachdem wie der BR das sieht. Wenn die Kündigung überreicht wird oder der MA zu einem Gespräch zum AG eingeladen wird, kann der AN immer ein BR - Mitglied seines Vertrauens hinzuziehen. Es gibt ja auch AN, die das nicht wollen.
Erstellt am 10.05.2014 um 13:39 Uhr von Neulinge
Danke liebe Kollegen,
der Sachverhalt war der, dass ein MA gekündigt und gleichzeitig freigestellt wurde aber bei der Aussprechung kein BR Mitglied vor Ort war. Der MA wurde danach vom Personalchef an seinen Spinnt geführt und durch die ganze Produktion bis hin vors Werkstor. Eine Demütigung für den MA ohne gleichen. Es war keine fristlose Kündigung (also kein Diebstahl keine Gewalt...) Der Anhörung zur Kündigung wurde seitens BR auch nicht zugestimmt.