Erstellt am 05.05.2014 um 12:54 Uhr von Saarmetaller
Hallo Gerti,
ein klares Ja
Auch bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit muss der Betriebsrat angehört werden.
Ob dann dieser bei einer solchen Kündigung viel bewirken kann, ist eine andere Frage.
Aber bei jeder Kündigung (egal wann) ist der Betriebsrat zu hören.
Falls das der Arbeitgeber nicht macht ist die Kündigungsschutzklage (zumindest für diese Kündigung) schon gewonnen.
Gruß
Saarmetaller
Erstellt am 05.05.2014 um 12:56 Uhr von rolfo
Ja, auch innerhalb der Probezeit muss der BR vorher angehört werden. Dem Gekündigten wird das aber wenig helfen
Erstellt am 05.05.2014 um 12:57 Uhr von pillepalleTR
Als Ergänzung zu saarmetaller's Antwort: dem AG würde ich das aber nicht auf die Nase binden, sondern ggf. nur dem Gekündigten. Was er (bzw. sein Anwalt) dann draus macht, ist seine Sache.
Erstellt am 05.05.2014 um 13:44 Uhr von gironimo
Es wird dem AN nichts nützen? Na wer weiß - vielleicht doch.
Dier Kündigung ohne Anhörung des BR muss ja erst einmal von einem Arbeitsgericht gekippt werden. Der AN muss also auf jeden Fall klagen.
Aber Justitia arbeitet langsam. Vielleicht ja dann schon die Probezeit um......
Der Weg zum Fachanwalt lohnt.
Erstellt am 05.05.2014 um 14:37 Uhr von Gerti