Erstellt am 01.04.2014 um 11:16 Uhr von AlterMann
Hallo jaypar,
wenn die AN ihre Überstunden wieder abfeiern kann, ist der Bedarf für eine Stundenerhöhung vielleicht doch nicht ganz so klar ersichtlich. Das sieht für mich dann eher so aus, dass der AG von seiner Mitarbeiterin "nur" eine hohe Flexibilität verlangt.
Ob er das zu Recht tut, erschließt sich aus dem Arbeitsvertrag und evtl. aus Eurer BV zum Thema Arbeitszeit, evtl. auch aus dem TzBefrG, Stichwort "Arbeit auf Abruf".
Zu einem Anspruch auf eine Arbeitszeiterhöhung sind mir keine Rechtsgrundlagen bekannt. Das TzBefrG beinhaltet nur einen Anspruch auf Verringerung.
Sollte der AG allerdings im gleichen Arbeitsgebiet eine vergleichbare Neueinstellung vornehmen wollen, so könntet Ihr dieser Einstellung widersprechen unter Verweis auf den vorrangigen Erhöhungsantrag.
Erstellt am 01.04.2014 um 11:26 Uhr von jaypar
Vielen Dank für Deine Antwort...
Zwar KÖNNTE die AN die Überstunden abfeiern... aber sie kommt kaum dazu, da sie im Grunde ständig Überstunden machen muss, um überhaupt die ihr übertragenen Aufgaben erledigen zu können.
Ich kann mich daran erinnern, dass ich vor einiger Zeit gelesen habe, dass auch die DULDUNG von Überstunden durch den AG schon einer Mitbestimmung des Betriebsrates bedürfen. Im Fall dieser AN (sowie einiger anderer AN hier) ist es ja so, dass sie immer wieder Überstunden machen müssen, um überhaupt ihre Arbeit zu schaffen.
Diese Überstunden werden von den Abteilungsleitungen gebilligt... aber nicht offiziell genehmigt... und von der Geschäftsleitung ebenso gebilligt/geduldet und ebenfalls nicht offiziell angeordnet - und natürlich findet auch kein Einbezug des Betriebsrates statt in Bezug auf Mitbestimmung.
Bisher war das für die AN hier auch OK... also dass sie Überstunden geleistet haben. Aber mittlerweile wird es vielen einfach zu viel.
Im Grunde überlege ich daher jetzt, den AG anzuschreiben und darauf zu bestehen, dass zukünftig nur noch Überstunden geleistet werden dürfen, wenn diese vorab auch von dem Betriebsrat genehmigt worden sind.
Wie würdet Ihr vorgehen - bzw. wie sieht da die rechtliche Situation aus?
Kann man so vorgehen?
Danke und Gruss,
jaypar
Erstellt am 01.04.2014 um 11:35 Uhr von AlterMann
Hallo jaypar,
das kann man so machen.
Ob das für Euch eine gute Lösung ist, ist aber ohne genaue Betriebskenntnis nicht annähernd einzuschätzen. Die Interessen der Belegschaft dürften in dem Punkt auch weit auseinander gehen. Wenn ich vorher selbst entscheide, wie lange ich an einer Sache arbeite, und mir die Stunden aufschreiben kann, wird mich eine Regelung wie von Dir angedacht vermutlich ziemlich ärgern.
Es gibt aber reichlich Betriebsvereinbarungen zu dem Thema mit Regelungen zum Auf- und Abbau von Über- bzw. Mehrstunden. Da ist normalerweise mehr zu bedenken, als einem im ersten Moment in den Sinn kommt.
Erstellt am 01.04.2014 um 11:44 Uhr von jaypar
Hallo "AlterMann",
danke nochmals...
Genau deshalb, weil ich natürlich keine Regelung wollte, die die Kolleg-/innen ärgert, habe ich die Überstunden ja bisher auch ohne meine Genehmigung geduldet.
Mit der jetzt geplanten Aktion
--> also Überstunden nur noch mit meiner Genehmigung, die ja auch gesetzlich so gedacht ist
müßten die AN ja nicht auf ihre Überstunden verzichten. Ich könnte diese ja auch genehmigen und nur in Einzelfällen dann ablehnen... z.B. in dem Fall der einen Kollegin, die in Teilzeit arbeitet und deren Bitte um Stundenerhöhung seitens des AG abgelehnt worden ist.
Wir sind nur ein kleiner Betrieb mit 20 Mitarbeiter-/innen...
Betriebsrat ist einköpfig!
LG
jaypar
Erstellt am 01.04.2014 um 12:04 Uhr von Nubbel
google mal überstunden bei teilzeit und konkretisierung des arbeitsvertrages
um der kollegin jetzt nicht noch die tour zu versauen, solltest du alles so laufen lassen wie bisher!
Erstellt am 01.04.2014 um 12:12 Uhr von jaypar
...Ok, werde ich mal googlen.
Aber wieso "versaue ich der Kollegin die Tour"?
Sie selbst hat sich ja an mich gewandt und ist auch der Meinung, dass es nicht sein kann, dass der AG über Monate (viell. sogar Jahre) hinweg duldet, dass sie massenhaft Überstunden macht und jetzt ihren Wunsch auf Erhöhung ihrer Stunden ablehnt.
Nur deshalb recherchiere ich ja...
Von "Tour versauen" kann hier wohl keine Rede sein ;-)
LG
jaypar
Erstellt am 01.04.2014 um 12:45 Uhr von Nubbel
das hast du falsch verstanden!
solltest du jetzt hingehen und ab morgen verhindern das sie überstunden macht, würdest du ihr die möglichkeit nehmen über die Konkretisierung des arbeitsvertrages an die stundenerhöhung zu kommen
Erstellt am 01.04.2014 um 13:46 Uhr von jaypar
...ok... verstehe ich :-)
Aber - wie gesagt - würde ich das so eh nicht machen.
Es geht ja hauptsächlich darum, dass die Kollegin ständig Überstunden machen muss, um überhaupt ihre Arbeit zu schaffen und dass gleichzeitig der AG den Wunsch nach mehr Stunden ablehnt.
Wie könnte/sollte man in dem Fall gegenüber dem AG am besten argumentieren?
LG
jaypar
Erstellt am 02.04.2014 um 10:16 Uhr von Angie
Mit § 9 TzBfG Verlängerung der Arbeitszeit
Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglichen Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechneden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eigneung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen.
Also schriftlichen Antrag stellen und bei der nächsten Einstellung muss die Arbeitnehmerin mit ihrem Wunsch auf verlängerung berücksichtigt werden, bevor eine neue Person eingestellt werden kann.
LG
Angie
Erstellt am 02.04.2014 um 10:25 Uhr von jaypar
Vielen Dank Angie für Deine Antwort.
Allerdings ist es bei uns (knapp 20 Beschäftigte) so, dass hier eh Niemand zusätzlich eingestellt wird (und werden soll). Die Arbeit soll eben von dem Personal bewältigt werden, das schon eingestellt ist... Daher ja auch die hohe Überstundenzahl.
Argument des AG ist natürlich - wie meist - finanzieller Art --> "mehr Mitarbeiter sind nicht finanzierbar" etc.
Von daher werde ich der Kollegin so nicht helfen können.
Ich möchte aber jetzt vom Personalsachbearbeiter eine Aufstellung anfordern über die geleisteten Überstunden ALLER Mitarbeiter-/innen innerhalb der letzten 12 Monate.
Wenn ich dabei feststelle, dass viele Kolleg-/innen immer wieder hohe Überstundenzahlen haben, dann könnte dies ein Argument dafür sein, dass auch weitere Stunden bewilligt werden müssen... oder gar ein Argument für Neueinstellungen.
Dazu kommt ja noch, dass diese Überstunden über eine lange Zeit von den Mitarbeiter-/innen geleistet werden, ohne das der Betriebsrat zugestimmt hat...
LG
jaypar
Erstellt am 02.04.2014 um 13:17 Uhr von Angie
Hallo jaypar,
MA sollte trotzdem den Antrag auf Erhöhung der Stundenzahl stellen. Denn wenn ihr Erfolg habt hat sie eine Anspruch auf die Stunden. Ohne Antrag kann der AG verteilen wie er will.
LG
Angie