Liebe Kollegen,
aus verschiedenen Gründen kann es (selten) vorkommen, dass Mitarbeiter nach Zwischenzeugnissen verlangen. Im Manteltarifvertrag der chem. Industrie Ost ist das im §11 auf den "begründeten Einzelfall" bezogen. Leider sind die begründeten Einzelfälle nirgends definiert. Unsere Personal-Abt. hat einen "Prozess" entwickelt, wonach Zwischenzeugnisse nur verlangt werden können bei: Beendigung des AV, Neubewerbung, als Zugangsvoraussetzung für Fortbildung, Übernahme deutlich anderer Funktion, Wechsel des Vorgesetzten. Letztendlich steht der MA, der ein Zwischenzeugnis verlangt (und trotzdem nicht erhält) immer im Verdacht, sich woanders bewerben zu wollen (Störung des Vertrauensverhältnisses). Habt Ihr eine gute Idee, wie man ein Zwischenzeugnis erlangen kann? Gibt es hilfreiche Urteile?
Viele Grüße
Uwe