Erstellt am 26.03.2014 um 17:01 Uhr von Oblatixx
Verjährungsfrist gibt es nicht.
Sie bleibt theoretisch eben drin, in der Akte.
Es sei denn, dass ihr als BR irgendetwas anderes vereinbart habt.
Erstellt am 26.03.2014 um 17:06 Uhr von nicoline
Ergänzend zu meinem Vorredner: die Gerichte, wo manche Leute auf Herausnahme einer Abmahnung klagen, fragen immer auch nach der Schwere des Vergehens, was die Abmahnung zur Folge hatte um einen Zeitraum festzulege, der angemessen ist.
Erstellt am 26.03.2014 um 18:12 Uhr von gironimo
Je nach Fall verlieren Abmahnungen ihre Wirkung. Aber konkrete Fristen gibt es nicht. Und verlassen sollte man sich auch nicht darauf.
"Vor Gericht und auf hoher See ....."
Erstellt am 26.03.2014 um 21:52 Uhr von ganther
Nach der neuesten Rechtsprechung würde ich als AG mich weigern sie zu entfernen
Erstellt am 08.04.2014 um 13:47 Uhr von Cosel
Hilfreich eine Betriebsvereinbarung die der BR verhandeln kann.
In dieser BV kann man Entnahme nach z.B. 2 Jahre verlangen.
Bei uns wird jede Abmahnung den BR vorgelegt, dies ist alles in der
BV vereinbart.