Hallo,

wir ahbene eine Betriebsvereinbarung die die Arbeitszeiten der Kolleginnen und Kollegen regelt. Die bestimmt Wechselschicht für alle Mitarbeiter in der Produktion wöchentlich von Früh auf Spät oder umgekehrt.

Einige Mitarbeiter haben einzelvertragliche Vereinbarungen zu Ihrern Arbeitsverträgen, die bestimmen, dass diese nur in Frühschicht arbeiten sollen. Das ist dem Rest der Belegschaft eine Dorn im Auge.

Kann die Geschäftsführerin aufgrund der Betreibsvereinabrung die betreffenden Mitarbeiter auch in Wechselschicht einsetzen?
Was gilt Betriebsvereinaberung oder Arbeitsvertrag?

Danke schonmal.