Erstellt am 24.03.2014 um 12:10 Uhr von gironimo
Was gibt es da zuzustimmen! Bloß nicht!
Wegen eines alten Sprichworts? Und seit wann ist Kritik an der Unternehmensleitung nicht erlaubt. Die Demokratie und die Gesetze der Bundesrepublik gelten auch im Betrieb.
Was soll es denn für eine Kündigung geben und welchen Grund nennt denn der AG?
Erstellt am 24.03.2014 um 12:10 Uhr von martinez
hi,
ich würde sagen NEIN. nicht zustimmen.
nicht wegen so was.
als BR sagt man eigentlich fast immer NEIN zu Kündigungen, außer es sind extreme vergehen wie Diebstahl oder Gewalt oder so was und sogar da muss man noch genau überlegen.
Dies soll doch ein Richter klären, dafür sind sie da.
Gruß
Erstellt am 24.03.2014 um 12:14 Uhr von Rattle
Hallo,
hat er denn jemand direkt mit namen angesprochen? ansonsten einfach wiedersprechen, der arbeitsrichter wird sich freuen.
MFG
Erstellt am 24.03.2014 um 12:19 Uhr von MatBR
Ja AN hat AG Persönlich angesprochen.
Erstellt am 24.03.2014 um 12:21 Uhr von MatBR
AN ist Teilzeitkraft und soll frist gemäß gekündigt werden.
Erstellt am 24.03.2014 um 12:25 Uhr von martinez
einfach wiedersprechen.
alles andere wäre nicht Sinn und Zweck eines Betriebsrats.
Dann liegt es am AN selbst (Kündigungsschutzklage) und dem Arbeitsgericht wie es Endet.
Falls der AG nach dem Wiederspruch überhaupt noch eine Kündigung ausspricht(geht im Normalfall nicht durch vor Gericht)!?
Erstellt am 24.03.2014 um 12:28 Uhr von gironimo
betriebsbedingt, personenbedingt, verhaltensbedingt ?? Ist eine Abmahnung erfolgt (in dieser Sache?)
Also ich denke, da kann der Mitarbeiter vom BR erwarten, dass er einen Widerspruch formuliert.
Erstellt am 24.03.2014 um 16:18 Uhr von BRFrage
Hallo MatBR,
eine fristgemäße Kündigung wegen eines Fehlverhaltens ist für den AG problematisch. Entweder das Verhalten wiegt so schwer dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt erscheint. Falls nicht wird sich der AG fragen lassen müssen, weshalb er keine Abmahnung ausgesprochen hat. Oder hat er das bei dieser Person zu einem vergleichbaren Vorfall?
Ist aber letztlich auch egal, der BR sollte (wie von den anderen Autoren schon geschrieben) nur in äußersten Fällen einer Kündigung zustimmen.
Als BR solltet ihr versuchen zu verhandeln und die Wogen zu glätten.