Hallo,

heute habe ich auch mal wieder eine Frage. Folgendes haben wir vor. Wir wollen jetzt eine Betriebsvereinbarung zum Thema Stellenausschreibung aufstellen. Muss da dann auch direkt drinnen steht das diese BV auch zu beachten ist, das wenn Stellen durch Leiharbeiter besetzt werden sollen eine Ausschreibung zu erfolgen hat? Wollen unsere GF nicht gleich mit der Nase drauf stoßen was wir zukünftig planen.
Hintergrund ist das wir in naher Zukunft Leiharbeiter als Festangestellte bei uns reinkriegen wollen. was aber unsere GF nicht gefällt und auch gesagt hat das es keine Einstellungen geben wir. Nun ist es ja so das wenn bei der Zustimmungseinholung zur Einstellung eines Leiharbeiters die Zustimmung von uns verweigert wird nach §99Abs.2nr. 5 dann ist es für den GF schwieriger dagegen vorzugehen. Wir haben ja dann immer den Beweis das die Stelle ja dauerhaft da ist.