Erstellt am 01.02.2014 um 08:41 Uhr von Kölner
Kommt drauf an.
In der Regel ja, wenngleich dann eine entsprechende Klausel im AV oder TV enthalten sein muss.
Erstellt am 01.02.2014 um 22:21 Uhr von Farce
Hier kehrst Du die Regel aber um.
In der Regel nein, es sei denn……
Erstellt am 02.02.2014 um 01:58 Uhr von ganther
Farce: quatsch! So dumm sind AG nicht. Natürlich wird in der Regel die Möglichkeit zur Kündigung vereinbart.
Erstellt am 02.02.2014 um 16:18 Uhr von Farce
Deswegen ist es noch lange kein Quatsch.
Es ist hier auch nicht wichtig, ob hier jemand dumm ist oder nicht.
Die Regel ist halt die, dass im Normalfall ein zeitlich befristeter Vertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen vor Ablauf kündbar ist und nicht generell.
Dass man dieses dann wieder mit Tausend Möglichkeiten aushebeln kann, ändert aber nichts am Grundsätzlichem.
Also nicht immer gleich von Quatsch Reden, sondern lieber erst die Grundsätze erforschen.
Erstellt am 02.02.2014 um 17:40 Uhr von ganther
Dann eben kein quatsch aber du zeigst dass du von der Praxis keine Ahnung hast. .. besser so?
Erstellt am 02.02.2014 um 17:53 Uhr von Farce
Wenn ich keine Ahnung von der Praxis habe, ist das ja in Ordnung. Es reicht ja vollkommen, dass du sie hast…
Und wenn ich mir deinen Text so anschaue, reicht deine Ahnung ja für alle hier…..nicht besser so, eher vieeeel schlechter……
Erstellt am 02.02.2014 um 18:21 Uhr von ganther
Getroffene Hunde bellen. ...