Erstellt am 30.01.2014 um 15:37 Uhr von kratzbuerste
Beides denke ich. Jeder der an einem Gespräch teilnimmt, hat ein Recht auf das Protokoll. Und wenn es für das Arbeitsverhältnis wichtig ist, gehörts in die Personalakte.
Erstellt am 30.01.2014 um 15:55 Uhr von Nubbel
wenn es rechtliche relevant sein soll gehört es mm nach nur in die personalakte. sonst ist man ja bei einer doppelten personalaktenführung.