Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

Bei uns steht die betriebsbedingte Kündigung von 2 Mitarbeitern zur Diskussion. Das Gremium möchte den Kündigungen gerne widersprechen, da es im Betrieb noch freie Stellen gibt und wir der Meinung sind, dass der Arbeitgeber alternative Einsatzmöglichkeiten der Mitarbeiter nicht sorgfältig genug geprüft und Ersatzangebote gemacht hat.
Jetzt kam vom Vorsitzenden der Einwand, dass für die Prüfung auf alternative Einsatzmöglichkeiten der BR zuständig sei.
Mir ist eine solche Regelung / Auslegung in der Rechtsprechung komplett neu. Allerdings habe ich bisher auch nichts gegenteiliges gefunden.
Hat unser Vorsitzender recht mit dieser Meinung?