Erstellt am 25.01.2014 um 20:21 Uhr von paula
wenn es keine sachlich fundierte Notwendigkeit dafür gibt schon....
Erstellt am 25.01.2014 um 21:17 Uhr von nicoline
Yulaidis,
welche Daten findest Du im Zusammenhang mit einer Besuchsplanung denn besonders schützenwert?
Erstellt am 26.01.2014 um 08:44 Uhr von gironimo
Eine gute Gelegenheit für den BR, bei den Regeln der Besuchsplanung mitzubestimmen, da ja jetzt die IT ins Spiel kommt (§ 87 Abs. 1 Nr.6 BetrVG). Und das solltet Ihr tun.
Es geht hier ja nicht nur um den Aspekt des Datenschutzes sondern um Verhaltens- und Leistungskontrolle. Dabei solltet Ihr z.B. auch klären, welche Verbindlichkeit die Planung hat und was eigentlich ist, wenn Planung und Ist aus dem Ruder laufen.
Wer also welche Daten erfasst und wer dann zugriff hat, ist mit dem BR abzustimmen. Sagt Eurem AG, dass der BR dem nicht so ohne weiteres zustimmt und dass Ihr eine BV wollt. Dann solltet Ihr Euch Sachverstand ins Haus holen und Euch umfassend beraten. Gute Argumente sind gefragt!
Erstellt am 26.01.2014 um 13:00 Uhr von Hoppel
@ Yulaidis
Gaaanz heißes Eisen! Hier würde ich auch eine Vorabkontrolle des Datenschutzbeauftragten einfordern.
Was aber nicht angehen kann ist, dass jeder AN die Daten anderer AN einsehen kann, wenn es keinen berechtigten Grund gibt.
Denkbar wäre die Einsichtnahme, wenn z.B. mehrere ADM denselben Kundenstamm haben!
Außerdem MUSS ZWINGEND beachtet werden, dass eine Besuchsplanung lediglich eine PLANUNG ist. Es gibt immer wieder Situationen, in denen eine Planung umgeschmissen werden muss.
Ohne Beratung durch einen versierten Anwalt würde ich als BR einer solchen Regelung definitiv nicht zustimmen. Und schon gar nicht ohne BV!
Erstellt am 26.01.2014 um 14:18 Uhr von Yulaidis
Vielen Dank, habt mir sehr geholfen .
Yulaidis