Erstellt am 22.01.2014 um 10:59 Uhr von Oblatixx
Was weigert sich jetzt der Arbeitgeber?
Erstellt am 22.01.2014 um 11:23 Uhr von gonzostar
Wir haben noch das alte Lohnrahmenabkommen, also kein Era.
Er will die den Arbeiter in LG 4 einstellen. Wir sind der Meinung er muss in LG 5. Dafür haben wir laut Arbeitsplatzbeschreibung,den der AG selbst erstellt hat, auch gute Gründe.
Er weigert sich aber strikt. Er sagt es geht ihm ums Prinzip.
Erstellt am 22.01.2014 um 12:03 Uhr von Schührmann
Soll der Gute für weniger arbeiten? Oder will der Arbeitgeber nicht mehr einstellen?
Erstellt am 22.01.2014 um 12:14 Uhr von gonzostar
Genau das. Er macht eigentlich Arbeit die vorher 2 gemacht haben.
Erstellt am 22.01.2014 um 22:04 Uhr von nicoline
gonzostar,
Du drückst Dich nicht wirklich verständlich aus. Es werden 2 Fragen gestellt und Du antwortest "Genau das."
Was ist denn nun der Sachverhalt?
Der Kandidat soll für weniger arbeiten?
Der Arbeiteber will nicht einstellen?
Erstellt am 23.01.2014 um 23:20 Uhr von Gonzostar
Stimmt, ist unverständlich ausgedrückt.
Der Arbeitnehmer soll in Lohngruppe 4 eingstellt werden. Die Arbeit die er jetzt macht, haben vorher 2 Arbeitnehmer gemacht ( die jetzt in Rente sind ). Es sind mehrere Tätigkeiten:
1.Tätigkeit braucht laut Arbeitsplatzbeschreibung eine Anlernzeit von 4 Wochen.
2. und 3.Tätigkeit 3 Monate
4. Tätigkeit 6 Monate
Der Arbeitgeber weigert sich den Arbeitnehmer in Lohngruppe 5 einzustufen.
Laut der Anlernzeit von mehreren Monaten sind wir aber der Meinung das er in LG5 muss und haben deshalb der Eingruppierung widersprochen, nicht der Einstellung.
Sollte sich der AG weiterhin weigern, müssen wir die ersten Schritte einleiten ( Beschlussverfahren, Einigungsstelle) oder der AG?
Gruss
Erstellt am 25.05.2014 um 20:40 Uhr von Kamikatze
Der AG leitet weiteres ein. Steht alles auch im § 99 Abs. 4