Wir haben im BR ein Problem mit dem TZ-Anspruch einer MA-in während ihrer Elternzeit.Unser AG und auch ein eingeschalteter RA erklärten uns hierzu , dass die MA-in während der Elternzeit keinen GrundsätzlichenAnspruch auf Teilzeit hätte, da ja kein AV bestünde. Die Ma-in soll in einem anderen Haus (Altenheim) arbeiten können, da bei uns nichts frei wäre. Ihre Stelle wurde allerdings nie neu besetzt. Ein Ansprüch auf Verteilungswünsche der AZ bestünde ferner auch nicht. Der AG äußerte sich, das die Ma-in entweder diese andere Stelle zu seinen Vorstellungen der Verteilung annimmt oder gar nichts-sie hätte während der Elternzeit keinen Rechtsanspruch. Jetzt lese ich aber, dass dieser Anspruch während der Elternzeit (BEEG) sogar noch größer wäre als nur nach dem TzBefG. Die MA-in hat sich bereits beim BR beschwert. Im TV steht der Anspruuch auf Teilzeit bei Eltern ferner auch. Wie reagieren wir jetzt am Besten?