Wir haben eine Mitteilung über die ( Neu) Einstellung eines leitenden Angestellten nach § 105 BetrVG bekommen. Das wäre ja theoretisch in Ordnung, allerdings werden bisher in unserer Firma keine der in § 5 BetrVG genannten Punkte von den sog.Leitenden erfüllt. Sie sind also quasi nur leitende Angestellte, weil der Arbeitgeber dies so mitteilt, erfüllen aber die gesetzlichen Vorraussetzungen nach §5 nicht annähernd.

Können wir als Betriebsrat berechtigte Zweifel an der Mitteilung nach § 105 BetrVG kundtun und eine Einstellung nach § 99 BetrVG fordern ? Können wir dazu eine ausführliche Erkärung vom Arbeitgeber einfordern ? Begründung durch den besonderen Informationsanspruch ? Sicherlich wäre es möglich bis zur Wahl warten und dem Wahlvorstand diese Aufgabe überlassen, aber das ist es was wir eigentlich nicht wollen.

Was sagen hier die Rechtsexperten ?