Erstellt am 07.01.2014 um 15:29 Uhr von gironimo
Also Euer Informationsanspruch ergibt sich aus dem § 80 BetrVG. Demnach könnt Ihr weiterreichende Informationen fordern, um Euch ein Bild machen zu können.
Ihr könnt natürlich einfach einen Fachanwalt hinzu ziehen und lasst die Sache von ihm prüfen.
Wenn es aber nicht gerade um Grenzwerte bei der BR-Wahl geht, oder der AG eine relativ hohe Zahl von leitenden AN ausweisen will (also der AG etwa behaupten will, jeder AN mit Führungsaufgabe sei ein Leitender), würde ich mich nicht darum streiten.
Erstellt am 07.01.2014 um 15:34 Uhr von schmitti
Reklamiert mit dem Hinweis, lt. BR kein leitender Ang die fehlende MB und droht dem AG ein Beschlussverfahren wegen Verletzung des § 99 an. Wenn er dann bei seiner Sicht bleibt Klage, dann klärt der Arbeitsrichter wer Recht hat. Eine Behauptung des AG ust kein Grund.
Erstellt am 08.01.2014 um 09:30 Uhr von Nordfriesin
Vielen Dank für Eure Hinweise, damit komme ich schon sehr viel weiter. Gut zu wissen, dass wir es nicht auf sich beruhen lassen müssen bis zur Wahl.