Erstellt am 06.01.2014 um 13:04 Uhr von Kölner
Das macht der AG nicht schlecht! Vor allem dann, wenn er sich mit den kleinen Veränderungen zeit lässt!
Ich wurde als BR mal deutlich werden...
Erstellt am 06.01.2014 um 13:20 Uhr von Aidan
Ich würde als erstes in den Arbeitsvertrag gucken, da muss zumindest drin stehen, als was man angestellt ist. Mit dieser Stellenbezeichnung guckt man entweder in den Entgelt(rahmen)tarifvertrag (falls sowas gilt) oder man vergleicht direkt mit den Leuten, die die gleiche Stellenbezeichnung vor sich hertragen. Mit diesen Infos bittet der BR den Arbeitgeber um eine Gespräch mit dem Ziel eine klare Grenze zu ziehen. Sollte der Arbeitgeber sich nicht festlegen lassen wollen, stehen diveres Beschlussverfahren vorm Arbeitsgericht zur Verfügung ...
Erstellt am 06.01.2014 um 14:01 Uhr von gironimo
Der AG sagt vielleicht Personalentwicklung dazu.
So oder so - schwer zu greifen. Bei Versetzung kommt ja das berühmte Wort "wesentlich" ins Spiel. Die Veränderungen, unter der die Arbeit zu leisten ist, müssen wesentlich sein.
Und da muss man schon genauer die Tätigkeiten unter die Lupe nehmen.
Ein offenes Gespräch ist da mit Sicherheit hilfreich. Hat die Kollegin sich beschwert?
Erstellt am 06.01.2014 um 20:31 Uhr von Hartmut
Hallo betriebsratten, gironimo hat eigentlich schon alles gesagt. Nur mal interessehalber - du sprichst von Scheibchen. Wie dick sind diese Scheibchen, will sagen, über was für Zeitabstände reden wir hier? Und, gab bzw. gibt es eventuell das eine oder andere Scheibchen, das der Kollegin geschmeckt hat, oder mochte sie keines davon?
Erstellt am 08.01.2014 um 13:37 Uhr von betriebsratten
@ Hartmut und alle
Die Scheibchen werden seit 3 Jahren geschnippelt. Natürlich gefällt der Kollegin das erst mal-aber mittlerweile hätts sies auch ganz gerne bezahlt.
So richtig vergleichbar ist kein anderer, und die Tariflichen eingruppierungsmerkmale sind dermassen wischiwaschi dass es wohl auf ne Klage hinauslaufen müsste.
Oder hat jemand noch ne Idee?