Frohes neues in die Runde und Hallo zusammen,

ist:
bei uns im Betrieb (Ambulanter Pflegedienst) gibt es ein sogenammtes Notfallhandy. Über dieses Notfallhandy ist der Betrieb für seine Mitarbeiter und Kunden 7 Tage / 24 Stunden erreichbar (ausgenommen die regelmäßigen Bürozeiten Werktags von 8-14 Uhr). Dieses Notfallhandy wurde von der Verwaltung "gefahren", eben denen, die unsere Dienstpläne schreiben und sämtliche Kundeninformationen kennen. Das sind aber nur 3 Personen, die sich das Notfallhandy reium teilen.

soll:
Alle bei uns Beschäftigten examinierten MA (derzeit ca. 16) sollen nun rei um das Notfallhandy "fahren", auch wenn sie es in der Vergangenheit nicht mußten.
In den alten Verträgen steht eine entsprechender Passus nicht drin, während in den neueren Verträgen (so ab 2009) ist allerdings Telefondienst(z.B. Notfallhandy) expliciet erwähnt wird. Auf Nachfrage einiger (neuerer) MA ist denen durch die GF allerdings gesagt worden, das sie niemals das Notfallhandy fahren müssten, das dies ja anders (siehe oben / ist) geregelt sei.

Wie verhält es sich nun mit derlei Arbeitsvertraglichen Regeln. Sind diese Gültig oder gilt so etwas wie ein Gewohnheitsrecht?

Kennt jemand entsprechende Regelungen zum Thema Notfallhandy