Erstellt am 02.01.2014 um 17:08 Uhr von ganther
Das Urteil war aber nicht wirklich überraschend. Das BAG konnte doch hier nicht wirklich das ausbaden, was die Regierung versäumt hat.
Ich glaube die Entleiherfirmen haben aber nicht wirklich gefeiert. Schaut in den Koalitionsvertrag (und was drumherum verkündet wird) und dann sieht man was da kommen wird. Das wird für die Verleiher nicht so lustig. Ob dadurch tatsächlich mehr Menschen in "richtige" Arbeitsverhältnisse kommen, wird die Zukunft zeigen. Ich befürchte jedoch dass die Zeiten nicht so viel besser werden denn es werden schließlich schon die nächsten schlauen Ideen diskutiert
Erstellt am 02.01.2014 um 18:24 Uhr von gironimo
Für mich ein klares Armutszeugnis für die Erfurter Richter. Da hatte man wohl eher nicht den Schneid gehabt, zu entscheiden.
Bedenken wir, wo es überall schon Beispiele gibt, wo keine genauen Grenzen vom Gesetzgeber festgelegt wurden und wo das BAG durchaus in der Lage war, ein Maß zu finden.
(z.B. Urlaubsübertragung nach langer AU usw.).
Kann man hoffen, dass tatsächlich etwas auf dem Politparkett geschieht.
Erstellt am 02.01.2014 um 19:38 Uhr von schmitti
Gironimo, du solltest dich einmal mit der bei uns auch lt GG geltenden Gewaltentrennung und auch der Möglichkeit des Richterrechtes befassen. Die Richter sind eben keine Gesetzgeber.
Erstellt am 02.01.2014 um 19:55 Uhr von blackjack
Arbeitsrechtliche Schwerpunkte der neuen Regierung;
ua, der Bereich der Arbeitnehmerüberlassung soll weiterentwickelt werden. Dazu soll eine Festlegung des Begriffs „vorübergehende” Überlassung auf eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten erfolgen. Durch einen Tarifvertrag sollen abweichende Lösungen vereinbart werden können. Wichtig ist allerdings hier, dass damit nicht ein Tarifvertrag auf Ebene der Zeitarbeitsunternehmen gemeint ist, sondern ein Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche. Hierdurch soll dann ein Schutz auch der „berechtigten Interessen der Stammbelegschaften” gewährleistet werden. Dort, wo es tarifvertragliche Verlängerungen der 18-Monatsfrist gibt, sollen entsprechende Lösungen auch auf betrieblicher Ebene durch Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarungen ermöglicht werden. Entscheidend ist hier die Begrenzung der Überlassungsdauer auf 18 Monate. Dadurch soll laut Koalitionsvertrag die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion beschränkt werden, nämlich auf den Ausgleich von Arbeitsspitzen.
Parallel soll auch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz an die dann neuen Entwicklungen angepasst werden.
Weitere geplante Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind:
•Leiharbeitnehmer sollen zukünftig spätestens nach neun Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammarbeitnehmern gleichgestellt werden.
•Leiharbeitnehmer sollen zukünftig nicht als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen.
•Zur Erleichterung der Arbeit der Betriebsräte soll klargestellt werden, dass Leiharbeitnehmer bei den betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten grundsätzlich zu berücksichtigen sind, „soweit dies der Zielrichtung der jeweiligen Norm nicht widerspricht” (was immer das Letztgenannte heißen mag).
Quelle: Michael Eckert
Erstellt am 02.01.2014 um 20:04 Uhr von Kölner
@schmitti
An welcher Stelle hast du die Ausführungen von gironimo so falsch verstanden, dass du auf das schmale Brett kommst?
Ich sehe es genau so wie er...
Erstellt am 02.01.2014 um 21:29 Uhr von ActionHero
@ schmitti
Ja, Richter sind keine Gesetzgeber, führen sich aber gelegentlich so auf, als währen sie es, oder gar mehr…
Und was das Richterrecht und die Gewaltentrennung betrifft, so schau dir den Aufsatz im nachstehenden Link einmal genauer an.
Wenn hier nicht am laufenden Kilometer in andere Rechte eingegriffen wird, höre ich sofort auf hier herumzutickern……zumindest haben sie hier keine Hemmungen gehabt, Diverses so auszulegen, wie es ihnen gerade in den Sinn kam. Ist zwar schon ein bisschen älter, aber guter Stoff.
http://arbeitsrecht.com/fileadmin/user_upload/Dateien/PDF/2011.09.25.ZTR_Richterrecht.pdf
@ blackjack
Lassen wir uns mal überraschen, wie viel davon dann letztlich umgesetzt wird. Auch Mutter Merkel erzählt viel, wenn der Tag lang ist……
@Snooker
Da du ja an Hügeln immer mit den unteren Gängen spielst, und bei Erfurt ja auch einige sind, wo spielen angesagt ist, werde ich auf dem Maxi Autohof Malsfeld, einige Kisten mit Faulen Eiern deponieren (keine Angst, werden luftdicht verpackt), die du dann bitte dort abholst und dann beim Schleichen am Erfurter Hügel, in Richtung des BAG wirfst. Aber Vorsicht, weit ausholen und auf die Windrichtung achten……
Erstellt am 02.01.2014 um 21:40 Uhr von Snooker
Grins, aber bitte nicht Morgen. Ist doch Freitag und ich hab morgen das Teil unterm Hintern.
Käme dann mit meiner Arbeitszeit nicht hin, da das Teil nicht ganz so zügig die Trabbis überholt.
http://www.volvoce.com/constructionequipment/europe/de-de/products/articulatedhaulers/Pages/introduction.aspx
Erstellt am 02.01.2014 um 21:47 Uhr von ActionHero
Naja, zumindest brauchst du beim Trabiüberholen am Hügel, die Spur nicht wechseln......
Erstellt am 03.01.2014 um 10:40 Uhr von BRMtgl
Hallo,
die Richter des BAG haben doch ganz klar dargelegt, dass sie mit der Rechtslage bzw der Gesetzeslage auch unzufrueden sind. Hier aber wegen der klaren Gesetzesauslegung nicht anders urteilen können. Sie haben ja den Gesetzgeber auch aufgefordert hier zu handeln. Das dass BAG teils auch positive Regelungen traf, zB beim Thema Urlaub, erfolgte ja nur weil sie hier eine geltende EU Regelung hatten, welche als Grundlage genutzt werden konnte.
@Kölner, wolltes Du nur die Aussage kritisieren weil sie von Schmitti kam? Denn das mit der Gewaltenteilung stimmt doch. Es wäre auch schlimm, wenn nicht vom Volk gewählte, hier also Richter, die Gesetze welche unsere gewählten Volksvertreter aufheben könnten und anderes Recht damit einführen könnten.
Somit ist die Kritik an der Kritik der BAG Richter voll zuzustimmen.
Auch ich bin unzufrieden mit der Rechtslage hier. Doch die Mehrheit der Bürger/ Wähler wollten diese, dennsie haben entsprechend gewählt.
Wer hier also kritisiert, sollte antreten und es besser machen.
Erstellt am 03.01.2014 um 10:40 Uhr von ganther
bevor ihr hier die Eier in Erfurt auf das BAG werft..... Berlin ist schuld! Die Regierung hat hier versagt und das BAG hatte schon seit langem signalisiert, dass es hier nicht den Ausputzer spielen wird. Schwarz-Gelb hatte alle Zeit der Welt das Problem zu lösen.... Also bitte nicht die falschen treffen. Angi hat die Eier und auch Tomaten verdient
Erstellt am 03.01.2014 um 10:54 Uhr von schmitti
Das BAG hat doch schon beim AÜG positiv im Rahmen seiner Grenzen entschieden in dem sie dem BR hier die Versagung bei geplanter Beschäftigung auf Dauerarbeitsplätzen eingeräumt hat. Weiter, das Thema und Problem gibt es ha schon länger. Wo waren den die Kritiker die ganzen Jahre und warum haben sie nun aktuell nochmals diese Regierung gewählt welche uns dieses eingebrockt haben? Also ruhig weitetschlafen.
Den Kritikern empfehle ich nochmals sich mit dem Thema Gewaltenteilung und Rechte der Richter zu befassen. Vor allem dem Tln aus der Domstadt, der ja sonst hier immer so ...... tut. Fakt, Kritik an den BAG Richtern ist voll daneben.
Erstellt am 04.01.2014 um 00:27 Uhr von ActionHero
@schmitti
Sorry, um auf diesen Unsinn einzugehen ist es mir jetzt leider schon zu spät.
Also morgen. Kommt Zeit, kommt Action……
Erstellt am 05.01.2014 um 16:46 Uhr von Kölner
Schmitti
Ich frage dich, was du falsch verstanden hast und du antwortest in gewohnter Manier, indem du dein Unverständnis zur schau trägst.
Nochmals: wo hast du den Gedankengang von gironimo verlassen und dich von diesen hanebüchenen, unsinnigen Annahmen verblenden lassen?
Und das mit der Regierung und den Wahlen nennt man Demokratie. Es ist ja offensichtlich, dass du damit nicht einverstanden bist.
Bist du eigentlich in einem Gremium BRM, das den Namen auch verdient?
Wo ist deine Antwort AH?
Erstellt am 05.01.2014 um 17:49 Uhr von ActionHero
Sorry, ich hatte diese Geschichte schon fast vergessen. Bin wohl zu stark an anderen Baustellen eingespannt.
Ich hätte hier zwar noch das eine oder andere mehr zu sagen, besonders zu der Gewaltenteilung, bin aber momentan einwenig genervt.
Im Grundsatz hast Du ja schon das gesagt, was zu sagen wäre. Ich hätte es zwar mit anderen Worten gesagt, was dann vielleicht wieder zu einem unendlichen Kommentar geworden wäre, aber so wie es jetzt ist, ist es auch gut.
Also sorry nochmal…..