Erstellt am 20.12.2013 um 09:09 Uhr von Lernender
Ich verstehe deine Frage zwar nicht, aber welcher Sachgrund wurde denn im Vertrag der Kollegin angegeben?
Teufel,Teufel aber auch.
Erstellt am 20.12.2013 um 09:18 Uhr von Kulum
Ähm, die Kollegin ist unbefristet eingestellt in Teilzeit und wird immer nur befristet in Vollzeit eingesetzt? Ist es das was du sagen wolltest?
Per se ist sie sowieso nicht unbefristet eingestellt. Entweder es steht im dem Vertag oder ein Richter stellt das fest. Also was deine Frage betrifft, nein im Moment ist sie definitiv nicht "Vollzeit". Wobei sich mir noch die Frage stellt: Wie wird man Vollzeit und was genau ist das?
Erstellt am 20.12.2013 um 09:28 Uhr von Nubbel
ihr solltet immer brav zustimmen!
sonst verbaut ihr der kollegin wenn sie es möchte die möglichkeit das ganze mal vor Gericht prüfen zu lassen.
Erstellt am 20.12.2013 um 09:31 Uhr von Teufel
Hallo,
In der zweiten und dritten Verlängerung wurde nur angegeben Verlängerung der befristeten Verlängerung bis zum ,,,,,,,,,,
Sie hat einen Vertrag von 22,5 Std. Pro Woche.
Nun ist sie auf 37.5 erhöht worden.
Wir dachten das sie bedingt durch den ersten Vertrag der ja mit Sachgrund und Fristsetzung erledigt war und nun der zweite und dritte Vertrag ohne Sachgrund ist nun auf vollzeit geht.
Denn es darf kein Vertrag ohne Sachgrund mit jemandem der schon mal bei uns gearbeitet hat geschlossen werden.
Und Verlängerung der Verlängerung IST für uns kein Sachgrund.
Deshalb sind wir total wirr.
Erstellt am 20.12.2013 um 09:38 Uhr von Kulum
Ganz wichtig und egal was ihr denkt, zu wissen glaubt, hier oder woanders noch lest -
auf jeden Fall immer nach Nubbels Antwort handeln.
Und außerdem vermischt du hier gerade was. Ist sie denn nun unbefristet eingestellt oder nicht? Ob der unbefristete Vertrag auf Voll- oder Teilzeit basiert kannst du für die Fragestellung hinten anstellen.
Erstellt am 20.12.2013 um 13:06 Uhr von gironimo
>von halbtags auf vollzeit befristet.<
Was denn nun? Hat die Kollegin einen ansonsten unbefristeten Arbeitstag und geht es nur um die Arbeitszeitreduzierung (bzw. Erhöhung)?
Dann muss man nämlich von ganz anderen Voraussetzungen ausgehen.
Erstellt am 20.12.2013 um 13:08 Uhr von Kulum
Erstellt am 20.12.2013 um 19:21 Uhr von Teufel
Ja, die Kollegin hat einen unbefristeten teilzeitjob.
Nun ist sie nur hochgesetzt worden
Was gilt nun hier