Die GL hat einen Anstellungsvertrag für eine Teilzeitkraft (Kurierfahrerin mit 63 Std/Monat) im Februar d.J. mit Wirkung zum 01.01.2011 geändert o h n e den BR zu beteiligen. Die Kollegin hat den Vertrag unterschrieben und uns jetzt im Dez. 2013 darüber informiert, da der Vertrag "mit Ende des Kalenderjahres in dem der ArbN das Renteneintrittsalter erreicht" (31.12.2013) endet. Liegt hier ein Verstoß gegen § 99 vor? Zusätzlich wird bei der Vergütung/Urlaubsanspruch vom Tarifvertrag zu Ungunsten der MAin abgewichen(Stundenlohn 10,00€, 4 Wo. ErhUrl.) Was kann der BR in dieser Sache unternehmen?