Unser Betrieb liegt in einer Stadt Yund in den Arbeitsverträgen ist auch diese Stadt Y als Arbeitsort genannt.
Jetzt soll eine Mitarbeiterin der Verwaltung, deren Probezeit in Kürze endet, eine Vertragsänderung unterschreiben in der einerseits die Stadt Y und zusätzlich noch ein Ort X in einem anderen Bundesland genannt ist.
Der Betriebsrat ist dazu (noch) nicht angehört worden. Muss der BR hier angehört werden?
Problematik für den Arbeitsort X: Hier soll erst Mitte nächsten Jahres eine Produktionsstätte errichtet werden. Diese Produktionsstätte ist sehr schlecht mit Verkehrsmitteln zu erreichen. Es ist geplant, dass die Mitarbeiterin teilweise oder ganz in der Produktionsstätte ihren Arbeitsplatz einnehmen soll, obwohl ihre Arbeit nur marginal etwas mit der Produktion zu tun hat. Im jetzt vorliegenden Arbeitsvertrag wird aber nicht beschrieben wieviele Tage sie wo arbeiten soll, sondern eben nur, dass der Arbeitsort jetzt eben nicht nur die Stadt Y, sondern eben auch der Ort X sein kann.