Erstellt am 13.12.2013 um 15:53 Uhr von gironimo
Habt Ihr denn innerhalb der Frist der beabsichtigten K. widersprochen? Das solltet Ihr auf jedem Fall tun. Wenn der AG kein zweites Mal gekündigt hat, ist es eben so. Dann braucht sie ja nichts weiter tun (außer vielleicht Ihren Anwalt davon zu berichten).
Vielleicht war der Anwalt des AG der Meinung, dass die erste Anhörung nicht o.k. war und wollte daher eine zweite Anhörung nachschieben; nach dem Motto: Vielleicht merkt es ja keiner.
Macht einfach nichts und wartet ab.
Erstellt am 13.12.2013 um 16:30 Uhr von schmitti
Ein AG kann tägl. dem BR personelle Einzelmaßnahmen zur MB vorlegen, ohne sie dann auch umzusetzen.
Erstellt am 14.12.2013 um 07:50 Uhr von Hartmut
Hallo Teufel, hat die Kollegin die Kündigung _wirklich_ nicht erhalten? Oder ist das Schreiben etwa nach Hause zugestellt worden, und der Filius hat sie angenommen und verspielt? Alles schon vorgekommen. Natürlich ist es in solchen Fällen fraglich, ob die Zustellung ordnungsgemäß war, aber man sieht vor Gericht immer schlecht aus mit sowas. Hak doch lieber mal nach bei der Kollegin.
Erstellt am 14.12.2013 um 16:32 Uhr von schmitti
Hartmut
unter Zeugen, zB die SB der Personalstelle die Kündigung in einen Briefumschlag. Diesen mit Zeugen in den Hausbriefkasten einwerfen.
Alles ordnungsgemäß. Wer wann den Kasten leert ist Sache des AN.
http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/Kuendigung/502968/Zugang_der_Kuendigung.html#Moeglichkeit
Fazit: Wenn ordnungsgemß zugestellt und das Kind hat sie zerrissen ist es das Problem des AN
Erstellt am 14.12.2013 um 17:50 Uhr von Hartmut
Schmitti, du hast völlig recht. Ich meine nur, so etwas macht Stress und ist vermeidbar.